Seite:De Merian Hassiae 273.jpg

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worden / vnd deß Naevii, Dosseni, Siricii, Vinidii, Heppii, Basini etc. Heimat / bedeuten. Es wird aber die Bergstraß angefangen vom Closter Neuburg / ein grosse viertel Meil oberhalb Heydelberg / vber dem Neckar gelegen; vnnd durch Schrießheim / Weinheim / Heppenheim / Bensheim / biß nach Darmstatt / auff sechs guter Meilwegs lang / gezogen. Theils sagen / seye halb Fränckisch / vnd halb Schwäbisch: Andere aber / vnd eigentlicher / daß sie ein Anhang deß Franckenlands / vnden an / vnd neben dem Odenwald / herstreichendt; vnnd gleichsamb ein lustiger Garten / darinn oben das Geburg voll statliches Holtz / von Vögeln / Schnabelweid; bald darunder an den Bergen / außerleßner Weinwachs / vnd besser hinab die schönste Obsgärten; in den Gründen die menge Krebs / Grundelen / vnd Forellenbächlein / auch andere Fische; in den Thälern ein herrliche Viehweide / vnnd Zucht; gantz aber drunter / auff der Ebne / zu beyden Seiten / ein außerlesenes Fruchtland / vnd Wäld / darinn sehr viel schwartz: vnd roth Wildprät; darzu frisch: vnd gesundt Wasser / vnd Lufft / vnnd zwischen diesen allen mitten hindurch die Landstraß auff Franckfurt. Es solle diese Bergstraß vor viel hundert Jahren / zum theil zu der Grafschafft Ladenburg / daselbst deß Grafen Sitz / vnd das Hoffgericht gewesen; theils zum Closter Lorsch gehört haben / an welches Closter auch folgents alles solle kommen seyn; deme solche aber Anno 1232. vom Käyser Friderico II. entzogen / vnd dem Ertzstifft Meyntz gegeben worden; wie beym Trithemio in Chron. Sponheim, zu lesen. Sihe aber das Chronicon Laurishamense. in fin. & Append. Als folgents Churfürst Diether zu Meyntz / geborner Graf von Ysenburg / die Päpstliche Gesandten nicht gnugsamb ehrte / das Gelt für das Pallium nicht nach Rom schickte / vnd anders mehr wider den Römischen Stuel thate / (wie beym besagten Trithemio de gestis Friderici I. vnd daselbst in notis ad pag. 20. stehet) vnd deßwegen durch Papst Pium II. Anno 1461. abgesetzt / vnd an seiner statt Graf Adolph von Nassaw erwöhlet ward; so hat Er Ertzbischoff Diether den Churfürst Friderichen / den Ersten / Pfaltzgrafen / vmb Hülff ersucht / der ihme alßbald mit Kriegsmacht beygesprungen / vnd 9. Meyntzische Stätte einnehmen helffen; vnd darfür / wegen deß Kriegskosten / von ihme Diethero, Starckenberg / Heppenheim / Bensheim / Mörlebach / Lorsch / vnd alle Zugehörungen / Anno 1462. gegen hundert tausent Gulden / empfangen / welche Er / als ein Vnderpfandt / so lang / biß solcher Pfandtschilling erlegt wurde / (so dann ChurMeyntz freystehen solte) behalten möchte. Vnd von solcher Zeit an / seynd diese an der Bergstraß gelegene Orth / bey ChurPfaltz / biß auff den jetzigen Krieg geblieben / in welchem ChurMeyntz dieselbe / wie oben gemelt / wider bekommen / vnd noch Anno 1644. ingehabt hat. Weilen aber sie vorhin vnder die Pfältzische Orth gesetzt worden seyn / so mögen sie zwar noch allhie darunder stehen: Es solle aber gleichwol künfftig deren / in Beschreibung der ChurMeyntzischen Stätte auch gedacht werden.


Altzheim / Alzei.


Alceia, oder Alzeia, vnd in den Fürstlichen Rescriptis Alzey / oder Altzeya, ist ein berümbte Statt in der Pfaltz / so allbereyt zu der Römer Zeit solle gestanden / vnnd ihnen von den Francken / als sie in Galliam gezogen / abgenommen; hernach von Pipino wider auffgerichtet worden seyn; wie dann zu der Caroliner Zeit eines Alahesheym / Alaisheim / oder Alesheim gedacht wirdt; wiewol diese Statt nie also geschrieben worden zu seyn gefunden wirdt / vnnd sonsten ein kein kleiner Fleck / am alten Rhein / dieses Nahmens / mit 2. Kirchen / so sein vorige Grösse anzeygen / gelegen ist / welchen vor Zeiten der Rhein befeuchtet / aber folgents seinen Lauff geändert hat: Daß also die Statt Alzei etwas newer seyn wird. Es hat allhie ein Schloß auff der Ebne / eine Pfarrkirch / vnnd ein Augustiner Closter / so aber Anno 1551. vom Papst / der Hohen Schul zu Heydelberg zum halben Theil einverleibt / vnd ewig eygenthumblich vbergeben worden; zusambt dem Antonier Hauß allhie / wiewol solches nachmals zum Weltlichen gezogen / vnd zum Ochsenhauß gemacht / auch also genandt worden; wie in einem geschriebenen Bericht stehet. Es ist ein Burggräflich Churpfältzischer Sitz in dieser Statt allwegen / vnd seynd vber

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite XX. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_273.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)