Seite:De Merian Hassiae 278.jpg

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Schlössern / Stätten / Zinsen / Lehen-Leuthen / Leibeygnen / vnd Gefällen / dem Ertzstifft Meyntz / vnd desselben Vorsteher Sifrido, geschenckt / vnd vbergeben / so sein Sohn König Heinrich / vnd hernach auch Papst Gregorius IX. bestättiget haben: so seind die Benedictiner Mönch nit allein vmb ihr Fürstenthumb kommen; sondern endlich vom Ertzbischoff dannen gantz vertrieben / vnd an ihrer statt Cistertzienser allda eingesetzt worden; wie davon beym Trithemio, in der Sponheimischen Chronic / weitläuffig zu lesen ist. Es seind gleichwol die Cistercienser zweymal von den Benedictinern mit Gewalt wider allda außgejagt worden / vnnd das Closter ein Zeitlang lähr gestanden; biß endlich andere Mönch / Praemonstrater Ordens / allda eingeführt worden / so aber den Fürstlichen vorigen Gewalt nicht mehr hatten. Es hat dieses Closter vor Zeiten einen gewaltigen Schatz gehabt / viel Gold / vnd Silber / bey dem Grab deß H. Nazarii, ihres Patronen / deßgleichen bey seinem Altar / so mit 4 silbern Taflen eingeschlossen war: Item einen gantz von purem Gold schweren vnd kunstreichen guldenen Kelch / sampt einer güldenen Paten; Item eim Purpurtuch / so groß / daß es den gantzen Chor bedeckt hat / mit Gold vnderstickt / welches ein Abbt schmeltzen lassen / vnd zum weltlichen verbraucht haben solle; vnd anders mehr. Es hat sieben Fahn: oder VollLehen / principalia beneficia, gehabt / so es verliehen. Als es nun / wie gemeldt / die Praemonstratenser inngehabt / vnd solches Closter / wie oben zu Eingang dieses Tractats von der Bergstraß gesagt worden / allbereyt von Meyntz auff die ChurPfaltz kommen war / so hat An. 1504. in dem Pfaltz-Bayrischen Krieg / der Landgraf auß Hessen diß Closter außgeplündert, folgents ist es auch Anno 1620. 21. vnd 22. in diesem Teutschen Krieg / gantz verderbt / vnd verbrennt worden / vnd hat / nach selbiger Zeit / ChurMeyntz das Closter / wie auch das gantze Ampt Starckenburg / wider eingenommen. Vnd obwoln nachmals Anno 32. von den Schwedischen solche Oerther wider einbekommen / vnd der Pfaltz restituirt worden; so hat doch selbige ChurMeyntz widerumb zu Handen gebracht / vnd besitzt sie noch der Zeit. Soll ein herrliche Bibliothec gehabt haben / so nachmals gehn Heydelberg kommen. Es ist von diesem Closter ein eygne Chronic vorhanden.


Ingelheim.


Ligt zwischen Meyntz / vnd Bingen / von jedem Orth 2. Meilen / in dem pago Navensi, Naw: oder Nahegöw. Es vermeynen theils / daß dieser Nahm von den Schwäbischen Anglis, oder Endlern / herkomme / welche mit den Longobardern hiedurch nach Italia sollen gezogen seyn; vnnd glauben die Inwohner vestiglich / daß Keyser Carl der Grosse allhie gebohren worden; wie dann er / vnnd sein Sohn / Ludovicus Pius, auch bißweilen da Hoff gehalten haben; wiewol Aventinus will / daß Er Carolus an dem Orth auff diese Welt kommen seyn solle / da das Schloß Carlsberg am Wirmsee / 3. Meilen oberhalb Mönchen ligt; vnd daß Er hernach zu Ingelheim erzogen worden: auch theils sagen / daß Lüttich seine GeburtsStatt seye. Aber es ist von diesem allem nichts gewisses. Es hat zwar da einen Königlichen Pallast gehabt / so noch zu sehen / vnd der Saal zu Ingelheim genant wird: Sind auch viel Reichstäg / vnd Synodi allhie gehalten worden. Es hat ingleichem höchstgedachter Keyser Carolus Magnus allhie seinen Ritterlichen KriegsRath gepflantzet / vnnd zu Beschirm: auch Mehrung deß Reichs den Adel / pro praesidiariis militibus, allda fundirt. Wie dann dieser Orth gleichsamb zum Rhein / wie auch zum Hunesruck / ein stattlicher Paß / vnd nahmhafftes Castrum Caesareum deß ReichsFreyen Adels / mit gleichen Freyheiten / als die Keyserliche Burg Friedberg begabet: Obwoln es immerzu Streit zwischen besagter Burg / oder Adelichem Collegio allhie / vnd der Pfaltz / welcher die Statt gehörig / geben hat. Anno 1337. sind allhie beym Thurnier deß Rheinischen Adels / 16. Grafen / 34. Ritter / vnd 130. von Adel / erschienen. Es ligt dieser Orth ein klein wenig an einer Höhe / vnd hat ein frey Gesicht in das Rheingow / biß gen Bingen hinab. Besihe von dieser Statt / vnd was hieoben gesagt worden / Sebast. Munsterum, (so alhie gebohren / vnd erzogen worden / vnd welcher diesen Orth deß H. Röm. Reichs Thal / oder Grund / heist / vnd sagt / daß es allda gegen Mentz zu / ein Höhe / vnd auf solcher ein grosse Weite; vnd daß Landgraf Wilhelm auß Hessen diese Statt vergeblich Anno 1504 belagert habe; auch anderstwo anzeigt / wie Ingelheim / mit Oppenheim / vnd Keyserslautern / der Pfaltz versetzt worden) lib. 5. c. 161. Freherum part. 2. Orig. Palat. c. 11. et in notis ad Andlum p. 157. Aventinum lib. 4. Annal. Bojor. Caspar Lerchen von Dürmstein de Ord. Equ. Germ. in fundam. 1. Summar. 11. n. 83. vnd Limnaeum de Iure publ. lib. 1. c. 5. pag. 24. Darzu / auß einer geschriebnen Verzeichnuß / gethan werden kan; daß die Inwohner allhie ihre Söhn gern Karle nennen: daß der Saal / oder Königliche Pallast allda / ein grossen Vmbfang habe / vnd mit Mauren / vnd einem Graben gefaßt seye: daß die Conciha in S Remigii deß Beichtigers Kirchen alhie gehalten worden; vnd daß die Statt / seithero sie Richardus, der von etlichen Churfürsten zum Keyser erwöhlt worden / weil sie ihme nicht huldigen wollen / mit Fewer verbrant / vnd sonsten grossen Schaden herumb gethan / sich nicht recht wider hab erholen können / vnd daher noch wenig sonderlichs übrig / so allhie zu sehen were: Vnd dann / auß gedachtem Aventino,

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite XXIV. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_278.jpg&oldid=- (Version vom 1.11.2019)