Seite:De Merian Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae 055.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vnd halben Rath von Edelleuthen empfangen hat / biß sich grosse Zänck zwischen den Aebbten / vnnd gemeiner Statt / erhoben / da dann die Keyser der Statt beygestanden seyn / vnd sie ein Reichs-Statt worden ist: Die aber hernach Keyser Ludovicus Bavarus, mit Rheinfelden / Neuenburg / vnd Brysach / dem Hauß Oesterreich versetzt / bey welchem sie biß auff das Costantzisch Concilium, vnnd das Jahr 1415. verblieben / zu welcher Zeit / als Hertzog Friederich von Oesterreich / dem Papst Johanni von Costznitz davon geholffen / vnd deßwegen in den Bann / vnnd die Acht erkläret worden / diese Statt durch Gelt jhre Freyheit wider erlanget: Vnd nach deme folgends derselben nachgestellet / vnnd solche jhr wider zu entziehen gesucht worden / hat sie sich angefangen allgemach zu den Eydgenossen zu halten / von welchen sie auch entlich Anno 1501. völlig in ihren Bund auff- vnd angenommen worden ist / daß sie also jetzt die zwölffte Stell hat. Sie wird zwar noch wegen deß besagten Klosters / zu den Reichs-Tägen beschrieben / vnnd ist auch der Statt selbsten Monatlicher Reichs Anschlag 7. zu Pferd / vnd 45. zu Fuß zum RömerZug; gibt aber auff die Käyserliche Reichs-Tags Außschreiben nur eine Recepisse. Sie hat ihre Burgermeister / vnnd ein Adelich Gesellschafft. Auß den 11. Zünfften wird der grösser / und kleiner Rath erwehlt / vnnd sitzen in dem Grössern 86. vnd in dem Kleinern 26. welcher wider in den Alten vnd Newen abgetheilet wird. Haben auch ein Schult- vnnd Vogt- oder Buß-Gericht / deren das erste vber Burgerliche: Das Vogt oder Bußgericht aber / in welchem der Reichs- oder Blut-Vogt praesidirt / vber Peinliche / auch andere straffbare Sachen / zu richten. Es hat die Statt einen grossen Zoll / sonderlich vom Saltz / vnd auch ein heimliche Schatzkammer / welche Anno 1545. durch einen jungen Steinmetzen erbrochen / vnd auff etlich tausend Gülden werth Golt vnd Gelt darauß genommen worden.

Es gehört der Statt das Stättlein vnd Herrschafft


Nünkilch / oder Nünkirch /

Im Obern Clettgäw / so sie An. 1520. von Herren Haugen von Landenberg / Bischoffen zu Costantz / erkaufft hat. Ehe solcher Ort an das Bistumb Costantz verwachsen / ist er / vor alters / der Freyherren von Krenchingen / zu Weissenburg gewesen.

Stracks vnter dem obgedachten Fall deß Rheins / nahend Schafhaussen / vnnd vor dem Schloß Lauffen vber / ligt ein ander Schlößlein in dem Rhein / auff einem Felsen / genannt im Wördt / so die Abbtey zu Schafhausen Anno 14[2]9 erkaufft hat. So ligt nicht weit von diesem Wasserbruch / die Insul Augia Rheni, jetzt Rheinaw genannt / die mit dem Rhein gantz umbgeben / vnnd darinnen ein Abbtey S. Benedictiner Ordens gelegen ist. Besiehe Stumpfium in der Schweitzer Chronic / Munsterum in der Cosmographi / Jes. Simlerum de Rep. Helvet. lib.2.rubr. de Rebuspubl. singolorum pagorum, Grasserum in seiner Schatzkammer (daselbst auch von dem An. 1392. zu Schaphausen gehaltenem Thurnier zu lesen) vnd P. Bertium li. 3. rer. Germanicarum.

* * *


Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_055.png&oldid=- (Version vom 23.2.2020)