Seite:De Merian Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae 058.png

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Vögte auß den gemeinen Landschafften Rechnung thun / vnnd die Appellationes angehöret werden. Vnd thut gemeiniglich der besagte Vogt mit seinem Insigel besigeln / was wegen der Eydgnossen geschrieben wird. Vnd wann die Stimmen oder Vota, im Rath / oder in den Land-Tägen / gleich seyn / so entscheydet er die Strittigkeit. Es hat seinen Landschreiber / dessen sich auch die Eydgenossen bey ihren Zusammenkunfften gebrauchen. Vnd ist das Eydgnossisch Rathhauß / neben vnser Frawen Stiffts-Kirchen / vnd dem Capuciner Closter / in der Statt / vornemblich zu sehen.

Allernechst ob der Statt / in der Vogtey Baden / ligt an er rechten Seiten der Lindmat / die stattliche reiche Abbtey vnnd Kloster Wettingen / Bernhardiner oder Cisterzer Ordens / zu Latein Maris Stella genannt / so noch in seinem alten Stand ist / vnd die Römische Ceremonien hat. Das Dorff vnd die Pfarr Wettingen / ligt ein wenig von dem besagten Fluß hindan / so ein gar alter Fleck / der bey der Römer Beherrschung im Wesen gestanden / vnnd einen Heydnischen Tempel / den Göttin Isidi geweyhet / gehabt hat. Anno 1633. den 22. Augusti Alten Calenders / ist ein Irrdiner Hafe voll silberreicher Pfenning (da die Marck zehen vnd ein halb Loth fein hält) zwar nicht von gantz feinem Silber / vnnd auff solchen mehrertheils der alten Römischen Keyser Bildnuß gepräget / in der Erden vergraben / in dem Höltzlein / nicht weit von dem besagten Kloster / vnd in der Grafschafft Baden / den acht alten Orten / wie oben gemelt / zuständig (so selbiges mahl Herr Hans Jacob Füeßlin / deß Raths zu Zürich / verwaltet hat) gefunden worden / so am Gewicht 14. Marck / vier vnnd ein halb Loth / dessen Geschirrs vnd der Müntzen Verzeichnuß hiebey zu sehen / nach dem dasselbige (wie man auß etwas Zahlen / vnd andern gemerckten Zeichen gespüret) in die 400. Jahr da gelegen.

Es gehören in die Badische Vogtey die Stättlein Klingenaw / vnd Käyserstuhl / vnd nach Klingenaw der schöne grosse Flecken Zurzach am Rhein / so sonsten deß Bischoffs von Costentz seyn.

Es ligt aber das gemelte Stättlein Clingenaw / oder Klingenaw / gleich vnter Tägerfeld / vnd Tettingen / ein halbe Meyl von Waldshut / an der rechten Seiten der Aar / vnden im Zürichgöw. Hat vor Zeiten den Freyherren von Klingen gehört / ehe sie es Anno 1260. dem Bischoff zu Cestentz Eberhardo II. verkaufft / jedoch ist es mit der hohen Obrig- vnnd Herrlichkeit gen Baden / den gemeinen Eydgnossen von acht Orten verblieben / vnnd ist der Johanniter Convent / mit der Zeit / auß Clingenow / vber das Wasser / gen Leüggeren verrucket. Anno 1586. ist allhie ein grosse Brunst gewesen. Was den obangedeuten der Jahrmärckte halben weitberühmbten Flecken Zurzach / nach Klingenaw gehörig / anbelangt / so wollen ihrer viel denselben / für deß Ptolomaei Forum Tiberii halten / vnnd vermeynen / Käyser Tiberius habe selbsten den berühmten Jahrmarckt allhie angestellet / vnd habe der Orth vorhin Cerzach oder Certiacum, von M. Junio Certo, einem Römischen Soldaten / geheissen / der daselbsten begraben worden. Andere aber halten dafür / daß Forum Tiberii, vnd Certiacum zween vnterschiedliche Plätz gewesen / vnd daß vermuthlich das Dorff Reckingen bey Zurzach Certiacum möchte geheissen haben. Im vbrigen ist dieses Zurzach bey 5000. Schritt vnder Keyserstul gelegen / ein sehr alter Ort / der vor Zeiten 3. Brücken vber den Rhein gehabt hat / vnnd daselbst man noch viel Heydnische Müntzen findet. Hat auch ein altes Münster / vnnd Stifft / neben der Pfarr-Kirchen allda / in welchem Stifft S. Verena ligen solle. Item ein gar altes Schloß. Anno 1531. wurden auff dem Tag zu Baden 2. Religionen allhie verwilligt. Die Stätte Bern vnnd Freyburg haben 2. Kauffhäuser zum Tuch / vnd Leder allhie. Die berühmbte obgedachte Jahrmärckt oder Messen / werden den 1. Septembris / vnd am Montag nach dem Sontag Trinitatis da gehalten / so vor diesem nur von einem Abend biß zum andern / vnd also nur einen Tag / darüber man sich verwundert / gewehret haben. In wehrender Meß ist der Eydgnossische obangedeute Vogt zu Baden selber allhie / vnd stehet deß Bischoffs von Costantz / als Herren dieses Orths / Jurisdiction / biß zu Ende deß Marcks / innen; Vnd gehören auch die grössere Straffen dem Vogt

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_058.png&oldid=- (Version vom 2.4.2020)