Seite:De Merian Mainz Trier Köln 054.jpg

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vnd Herrschafften / Schoneck in der Eyffel / Kempenich / Dune / so versetzt / von den Graffen von Virnenburg / wie auch einen Theil der Herrschaft Limpurg / wider gelößt: Die Hohe Schul zu Trier / vom Ertzbischoff Jacobo langst zuvor erlangt / von newem auffgericht / viel schöne Gebäw / sonderlich auff Ehrenbreitstein / zu Engers / Dun / Bern-Castel / Sarburg / Kylburg / Schönburg / geführet / die Pfaltz zu Trier herrlich gezieret / wie auch seinen Hoff zu Franckfurt / das Castell Kerlich / so zum Jagen / vnd Vogelstellen bequem / von Grund auff erbawet / das warme Bad zu S. Bertrick / so fast zergangen / wider gebawet / dasselbe mit einem schönen Hauß / Cammern / Sälen / auch das Bad mit Schwitzstuben gezieret / vnnd ein sehr veste Mawer herumb geführet / das Schloß Bilstein belägert / vnd das Schloß Hunolstein / so ihme / als ein Lehen / nach Absterben desselben letzten Herrn / Nicolai Advocati, angefallen / mit Gewalt eingenommen: Item / die Graffschafft Salm in Ardenn / vmb zehen tausend Gülden / von Petern Herren von Reifferscheid / erkaufft / vnnd ist darauff Anno 1503. im 79. Jahr seines Alters / gestorben / nach deme er zuvor seines Bruders Sohn / Jacobum, zum Coadjurore, vnd Successore, ihme adoptirt hatte; welcher Jacobus der Hundertste Ertzbischoff allhie gewesen; für welche Zahl Scheckmann vnrecht hundert vnd eins setzet; ist Anno 1511. gestorben / vnnd hat zum Successore Reicharden Greiffenkla gehabt / deme Anno 1522. Frantz von Sickingen den Krieg angezündet. Ihme hat Anno 1531. succediert Johannes III. deß Adelichen Geschlechts von Metzenhausen: Vnnd diesem Anno 1540. Johannes Ludovicus von Hagen: Vnd diesem Anno 1547. Johannes IV. ein Graff von Isenburg: Vnd diesem Anno 1556. Johannes à Petra (von der Teyen) dieses Namens der Fünffte: Vnd diesem Jacobus III. deß Adelichen Geschlechts von Eltz / Anna 1567. Vnd diesem Anno 1581. Johann von Schomburg: Auff welchen Anno 1599. Lotharius, deß fürnehmen Geschlechts von Meternich / gefolget ist; so deß Kyriandri Rechnung nach / der hundert vnd Achte / deß gedachten Scheckmanni aber; wie auch Augustini Brunnii, der hundert vnd Neundte Ertzbischoff allhie gewesen / der vier vnd zwantzig Jahr / vnd drey Monat regiert hat / vnnd Anno 1623. den 7. Septembris gestorben ist. Dessen Successor Herr Philipp Christoph von Söttern / Bischoff zu Speyer / vnnd Cammerrichter / worden; so noch der Zeit im Leben ist. Es seyn vnter deß Ertzbischoffs zu Trier Geistlichen Jurisdiction, der Bischoff von Metz; der zu Verdun / vnnd der zu Tull an der Mosel. Er hat / als ein Churfürst deß Reichs / bey der Wahl eines Römischen Keysers / die erste Stimm / vnd gehet dem Churfürsten von Cölln vor; dieweil Franckreich / vor Italien / dessen Ertz-Cantzler der von Cölln ist / zum Teutschen Reich kommen / vnnd dahero würdiger / als Italia / zu halten angefangen worden ist / wie auch darumb / weiln Trier ein älters Bisthumb / als Cöllen / hat; als welches Trierisch von S. Petro selbsten / durch S. Eucharium, wie oben gesagt ist / angerichtet worden seyn solle. Daher auch Trier das andere Rom / vnnd der Bischoff S. Petri Erb genannt wird; wie hievon / neben Arumaeo de Comitiis Imperii, insonderheit Limnaeus de Jure publico lib. 3. cap 5. et lib. 7. cap. 48. zulesen / daselbst Er auch Marquardo Frehero zuwider ist; welcher lib. 2. ad Petr. de. Andlo cap. 1. pag. 164. wil: Daß der Churfürst von Trier / allein durch das Arelatensische Königreich Ertz-Cantzler seye; da er doch sich Archi-Cancellarium per Galliam, et Regnum Arelatense schreibet; dieweil vor Zeiten gantz Gallien zu dem Corpore Imperii gehöret hat / von welchem es aber hernach gewichen ist. Daher Guntherus, zun Zeiten Keysers Friderici Barbarossae, in Ligurino, geschrieben:

At simul à nostro secessit Gallia regno,
Nos priscum Regni morem servamus, at illa
Jure suo gaudet, nostrae jam nescia legis:

Daß also / in Ansehung der alten Gerechtigkeit vielmehr / als der jetzigen Zeit / da weder Franckreich / noch das Königreich Arelat zum grösten Theil / mehr dem Teutschen Reich vnterwürffig / dieses Cancellariat also zunennen ist: Wie dann auch andere der alten Dignitäten Titul behalten / ob schon die Sach an ihr selbst / geändert worden. Es hat das Stifft Trier ein Keyserlich Privilegium, daß alle in solchem Stifft eröffnete Reichs-Lehen selbigem zufallen sollen; wie Besoldus in Thes. pract. voc. Reichs-Lehen / pag. 656. sagt; welcher auch daselbst v. freye Reichs Ritterschafft / am 273. Blat / deß ersten Drucks / schreibet / daß die vom Adel / vnd die gantze Ritterschafft im Stifft Trier / sampt andern Graffen / vnd Herren-Ständ / vngeacht sie vnstreitig mitten im Stifft Trier / mit ihren Territoriis begriffen / Ihr Churfürstlichen Gnaden / der Landsfürstlichen Hochheit in ihren Territoriis nicht geständig / sondern es sey darüber Iis notriè pendens. Vnd schreibet offt angezogener Kyriander / in der Trierischen Chronick part. 15. fol. 197. et 198. es seye offenbar / daß von dem Flecken Remich / vnd dem nahgelegenen Wasser / in einem Tractu, fast fünff Teutscher Meilen vber Trier / der Moselfluß in das Gebieth der Lützelburgischen Fürsten gehörig / denen an den Zellgräntzen die Gebühr / oder Riparium, erlegt werde: Also auch vnterhalb Trier / thun die Graffen von Spanheim in ihrem gantzen Gebieth / was neben Mosel / vnd weiters sich erstrecket / dem Ertzbischoff zu Trier / kein Herrschafft vber den Fluß gestatten; sondern schreiben dieselbe ihnen / auß vhraltem Gerauch vnd Vbung / zu. So habe es auch in den Gräntzen deß Trierischen Ertzbisthumbs viel Gruben / von Silber / Ertz / Bley / vnd Eisen / die doch ihre Herren haben / vnd der Trierischen Kirchen mit nichten vnterworffen seyen / etc. Sonsten seyn die Gräntzen dieses Ertzbisthumbs / von Mitternacht die Graffschafft Nassaw / das Hertzogthumb Berg / vnd das Bisthumb Cölln: Von Morgen das Rheingäw / vnd Hessen: Von Mittag Westerreich / vnnd das

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_054.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)