Seite:De Merian Mainz Trier Köln 078.jpg

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er der Statt erblicher Richter / wegen deß Orts Grund / vnnd Boden were / da die Statt erweitert worden ist. Daher hatte ein Graf die befreyte Bottmässigkeit vber etliche Theil der Statt/ die vor der Zeit ausserhalb derselben gelegen gewesen / folgends aber / auß seiner Zulassung / durch sonderbare Beding / zugleich in die Ringmauren eingeschlossen worden seyn. Es ist zwar selbiges Grafen Geschlecht / mit Graff Adolphen dem Letzten / abgestorben; Aber die Graffen von Bentheim haben sie / wie in anderm / also auch in diesem geerbt; wie sie dann ihren Bevollmächtigten deßwegen zu Cölln haben.

Aber wider auff den Praesidenten / oder Graffen / deß Ertzbischofflichen Hohen Gerichts zukommen; so mag derselbe die / wegen Malefitzsachen / Gefangene / nicht allein auff vnderschiedliche Weise examniren / sondern gar in seinem Hause / in Gegenwart 2. Schöffen / vnd deß geheimen Schreibers / foltern lassen: Wiewol / wann es Hexen / oder Vnholden anbetrifft / drey Rahtsherrn ihme / auß Geheiß / vnd Zulassung / deß Herrn Churfürsten / gewisser Vrsachen halber /zugeben werden; welche / nach Erörterung der Sachen / das Vrtheil fällen / vnd selbiges / wann zuvor der Grafen von Bentheim obgedachtem Privilegio,ein Genügen geschehen / vollziehen: Wie hievon / Item / von deß Herrn Ertzbischoffs Bottmässigkeit in Bürgerlichen; vnd seines Officialis, oder Geistlichen Richters / in Kirchen / etc. Sachen; vnd was deßwegen im Jahr 1506. verglichen worden / beym Joh. Angelio à Werdenh. part. 4. c. 1. fol. 4. 10. & 11. Item, Joh. Limnaeo lib. 7. de Jure publico. c.10. nu. 5. 6. & 7. mit mehrerm zulesen ist. Im vbrigen hat ein jede Zunfft ihren Bannerherin / oder Fendrich / vnd ein jeder derselben einen Schlüssel zu dem Gemach / in welchem der Statt Freyherren / vnd Hauptbrieff verschlossen ligen; wie auch einen Schlüssel zu der Statt Schatz- vnd RentCammer / daß man zu alter Zeit / wann es die Notturfft erfordert / oder etwan ein Argwohn verspüret wird / bey Nacht vnd Tag / visitiren / vnd darauff den Zünfften auffrichtigen Bericht erstatten könne. Endlich / was die dritte Obrigkeit allhie / nämlich / den Rectorn der Hohen Schul / oder Vniversitet / anbelangt / so hat er / sampt den 4. Dechanten / oder Decanis Facultatum, bey derselben / völligen Gewalt vber diejenigen / so solcher Hohen Schul vnterworffen / sowol in Criminal / oder Peinlichen; als auch in Civil / oder denen Sachen / so vnter die vorige nicht gerechnet werden. Vnd ist er nicht allein Richter / sondern auch ein Verwahrer vnd Beschützer der Hohen Schul Freyheiten / welche ein Tochter der Parisischen; vnd eine Mutter deren zu Löven in Braband ist; vnd welche ein Raht allhie / auff seinen Vnkosten / im Jahr 1388. eingeführet / vnd dieselbe Papst Urbanus der VI. befreyet hat. Ausser welcher auch drey Gymnasia; oder offentliche; vnnd vber die hundert andere / vnd privat-Schulen / allhie gezehlet werden sollen.

Man hält Cölln vor die gröste Statt in gantz Teutschland / so wol diß- als jenseit deß Rheins. Hat keine Vorstätte / ligt / wie ein Bogen nach der Länge am Rhein / vber welchen Keyser Constantinus, da eine Brücken geschlagen / die aber Keyser Otto der Grosse / mit bedachtem Raht / wider hinweg gethan hat. Anno 1180. ist die Statt erweitert worden. Hat jetzt 82. oder 83. Thürn / zur Beschützung herumb: Item / einen doppelten (einer sagt / einen trucknen tieffen) Graben / vnd starcke hohe Mauren / mit bedeckten Gängen; innerhalb derselben auch hin vnd wider Weingärten / Apffel- vnd andere fruchtbare Bäume; schöne Spatziergäng / vnd Lustbarkeiten / in / vnd ausser der Statt; vnd 34. Thor. Jst sonsten auch wol erbawet / vnnd stehen sonderlich vmb das Rahthauß / auff dem Marckt / ansehnliche Häuser; ingleichem auch auff dem Hewmarckt. Die Gassen seyn schön weit / vnd mit breiten Steinen gepflastert. Theils sagen von 11. Stifftern / oder Collegiis Canonicorum, 12. Manns- vnd 10. Jungfrawen Klöstern / vnd 19. Pfarrkirchen / deren theils doch auch Canonicaten / vnd Praebenten haben / so allhie zufinden. Andere setzen 19. Pfarrkirchen / 10. Stifftkirchen / 15. Mönchsklöster / 22. Jungfrawen Klöster (vnter welchen 8. die auff dem Haupt schwartze Wielen tragen) 60. oder 59. anderer Bäginenen / oder Nonnen (welche insgemein Schwestern genannt werden) vnd alter Weiber / Convent / 30. Capellen / 2. Gästhäuser / oder Hospitäl / 2. Siechen- oder Kranckenhäuser. 8. Häuser/ darinn alters halben vnvermögene Männer / vnnd Weiber / versorget werden: Item / ein Findelhauß / vnd das Hauß /darinn man die Vnsinnige gefangen hält / so die Cöllner das Hundshauß nennen sollen. In dem Anhang der Lübeckischen Chronick H. Reckmans stehet p. 293. also: Zu Cölln sind 7. Stifft / oder Dömme / vnd 19. Kirchspill / 13. Manns- vnd 13. Frawen Klöster / 2. Manns Capellen / 8. Clausen / darinn beschlossene Schwestern. Noch 30. Capellen mit Altären nicht offenbar / 8. Spitäl vor arme alte Leut / 2. Elenden Herberg / 2. Spitäl vor krancke Leut. 63. Beginnenhäuser / oder Versamlung. Es ist aber schon lang / das dieses geschrieben worden. Es ist aber vnter den erzehlten Kirchen / insonderheit die Ertzbischoffliche / ober der Dom zu S. Peter / zubesichtigen / so Anno 1248. zu bawen angefangen / aber biß daher nicht außgebawet worden; sonsten solche / wegen ihrer Weitläufigkeit / vnnd Grösse / alle in Teutschland vbertreffen würde; vnd könte solche Kirch vnter die Wunderwerck in Europa gezehlet werden. Es wird in solcher / nach altem Herkommen / jedes Jahr der Churfürstl. Regierung / ein newer Stecken angehangen / damit andeutend / wieviel Jahr ein jeglicher Churfürst dem Ertzbisthumb fürgestanden sey. Es werden auch hierinn die Cörper der H. Drey König / wie mans insgemein nennet / oder der Weisen auß Morgenland /in einer rings herumb mit starcken Eisen vergitterte Capeln / mit vielen stattlichen Pocaln / gewiesen /die der Ertzbischoff Reinholdus von Dasselt / vom Keyser Friderico I. als er Meyland eingenommen / außgebetten / vnd hieher geführet hat. Man findet auch da vieler Hertzogen / Fürsten / vnd Bischöffe Monumenta von Ertz vnnd Alabaster.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_078.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)