Seite:De Merian Sueviae 012.jpg

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Dünckelspiel / Ravenspurg / Kempten / Kauffbeuren / Weyl / Wangen / Offenburg / Gengenbach / Zell am Hammerspach / Yßni / Leutkirchen / Wimpffen / Giengen / Pfulendorff / Buchhorn / Aalen / Popffingen / Buchaw am FederSee. Darneben hat es auch einen grossen gefreyten Reichs-Adel / oder Ritterschafft / in Schwaben / so in fünff Viertheil / nämlich / an der Thonaw / im Heg- vnd Algöw / Necker vnd Schwartzwald / am Kocher / vnd im Craichgow / getheilet wird.

Vor Zeiten ist diß Land vnter den Alemannischen Königen gewesen / an deren statt folgends / von den Frantzösischen Königen / Hertzogen gesetzt worden / wie in der Vorrede zu lesen. Vnd hat solch alt Hertzogthumb nicht allein die Schwaben / sondern die Elsasser / vnd zum Theil die Helvetier: Jtem / das Waldgöw / vnd zum Theil Tyrol / Rhaetiam, vnd andere mehr / begriffen. Vnd ist endlich das Schwabenland / wiewol nit mehr völlig / an die von Hohenstauffen kommen / auß welchem Geschlecht etliche Keyser / vnd darunter Fridericus I. vnd II. vnnd der letzte Hertzog in Schwaben Conradinus gewesen / so Anno 1269. zu Neapels in Italia geköpfft worden ist. Keyser Rudolphus I. hat seinem Sohn Rudolpho hernach den Titul eines Hetzogen in Schwaben geben / der noch auff diesen Tag bey solchem Ertzhause verbleibet / dessen auch die Landvogtey in Ober- vnd Nider-Schwaben ist: Welche der Zeit Herr Johann Georg Graf zu Königseck / vnd Rottenfelß / Herr zu Aulendorff / vnd Stauffen / würcklich verwaltet. Vnd wirdt das Landgericht zu Ravenspurg / Wangen / Ißny / vnd im Dorff Altorff / Weingarten genannt / gehalten. Vnd haben sie die Herren Ertzhertzogen von Oesterreich / einen guten Theil von diesem Land / innen: Wiewol sie keinen Standt desselben machen / sondern in dem besondern Oesterreichischen Craisse begriffen seyn. In den Craißtägen führen Costantz vnd Würtenberg (so Craiß Obrister) das Directorium; vnd werden solche Craißtäge zu Vlm gehalten.

Nun in diesem grossen Land seyn sehr viel Stätte / vnderschiedlichen Herren gehörig / deren gleichwol etliche zum Elsaß / etliche zum Franckenland / etliche zu Bäyern / etc. referiret werden. Die man aber eigentlich der Zeit für Schwäbische hält / die werden in dieser Beschreibung / vmb gewisser Vrsachen willen / nach dem A. B. C gesetzt / vnd zugleich auch die / so dem hochlöblichen Hauß Oesterreich gehörig / vnnd in diesem Land gelegen seyn (ausser denen im Brißgow / so im Elsaß einkommen) miteingebracht: Obwoln sie / wie obgemeldt / sonsten zu dem Oesterreichischen Craisse gezogen werden. Vnd seyn diese:

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_012.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)