Seite:De Merian Sueviae 127.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Burg / oder Schloß / S. Brigitta / auß Schweden / als sie vmbs Jahr Christi 1363. nach Rom zoge / eingekehret haben solle: welcher Hoff / weiln er hernach der Beginen / oder bekehrten Schwester / Wohnung gewesen / der Nunnenhoff genandt worden ist. Es haben auch ausserhalb / vmb die Statt Hall herumb / vil Edelleut gewohnet / wie auß dem alten Gemäuer der Schlösser am Kocher / oder Cocha, vnnd andern Wassern / (deren vber die viertzig sollen gewesen seyn / vnnd Theils noch stehen) zu sehen ist. Wo das fürnembste Schloß in der Statt / auch Hal genandt / gestanden / auff dessen Platz ist folgends obgedachte S. Michaelis Kirch von den Halern / als an die gemeldtes Schloß / durch Tausch / kommen / erbawet worden. Welche Pfarrkirch auf dem Marckt ligt / vnnd mit Kupffer bedeckt ist / zu deren man 24. steinerne Staffel hinauff zu steigen hat / deren Breyte zu vnterst auff dem Marckt von hundert zwey vnnd siebentzig / in der Mitte von hundert vnd viertzig / oben aber von 80. Schuhen ist. Vnd gehet man von solchen 44. Staffeln / oben / durch hohe eyserne Gitter auff den Kirchhoff / von welcher noch sieben in die Kirchen / (so zehen Säulen in der Länge / vnd drey Thor hat / ) vnd auß derselben zum Chor acht (in deme zehen Säulen / vnnd zwey Thor: Item / eine Sacristey / vnd neun Capellen / ) vnd dann zum Hohen Altar noch drey Staffel seyn. Es hat in diesem Theil der Statt / auch ein Jacobiner-Kloster; vnd vber dem Kocher / wo obgemeldte Sanct Johanns-Commendatur ist / S. Catharinae Kirche / vnnd in der Vorstatt / die Gelbinger Gaß genandt / da der Ochsen- vnnd Viehmarckt ist / zwo Kirchen. Crusius setzt noch eine Kirch zu S. Vrban / zwischen dem Berg / vnnd dem Kocher / in einer Vorstatt / so keine Mauren habe / gelegen. Item / einen guten Spital; vnd sagt: Daß man die Jugend in den Schulen / vnd bey den Handwerckern / durch sonderbare Stipendia, auch junge arme Eheleuth / allda vnterhalte. Sonsten werden obgedachte drey / nämlich / alt Hall / wo S. Michaelis Kirch; der vber dem Kocher / wo S. Johann; vnnd die Gelbinger Gaß / die drey rechte Haupttheil der Statt / vnd daher die Burgermeister / die Stättmeister genandt / deren Zween seyn / so vmb einander regieren / vnd vier vnd zwantzig Rathsherren. Vnd seyn die Bürger von Hall wider die frembden Gericht befreyet. Vnd wann der Rath / wegen der Statt Sachen / oder Güter / zu suchen ist / so muß solches vor deß Reichs-Schultheissen daselbsten geschehen / welchem / auf Ersuchen deß Actoris, der Rath fünff oder sieben Rathsherrn der 3. nächstgelegnen Reichs-Stätte / adjungiren thut. Vnnd was diese Fünff / oder Sieben / oder der meiste Theil auß jhnen / mit dem Schultheissen beschliessen / das ist richtig / vnnd kan weiter nicht verfahren werden / es würde dann die Justitz betrüglicher weiß auffgeschoben / oder versagt: Darüber dann die Statt in Anno 1495. vnd 1521. ein Privilegium, vnd dessen Confirmation erlangt hat / in welchem auch dieses in specie versehen ist / daß die von Hall jre Nachbarn / so mit jnen handlen / wegen täglicher Schulden / in der Statt Hall angehalten / vnd verklagen können / also daß auch dieselbe nit avocirt mögen / noch sollen werden: Vnd hat die Statt auch diese Freyheit / daß man von jhrem Vrtheil nicht appeliren kan / es sey dann / daß die Summa zweyhundert Gülden vbertreffe. Vnnd erstreckt sich jhr Gebieth / so der Rosengarten genandt wirdt / zu allen Seiten auf ein gar grosse teutsche Meil vmb dieselbe her / so einen Graben / vnd lebendigen Zaun herumb hat / wiewol Theils solch Gebiet noch weiters in der Länge / vnd Breyte / vnd gar auff zwo Meil Wegs extendiren wollen. Hat zimliches Gebürg / vnd ist von Natur / sonderlich die Statt wol versehen / daß sie nicht leicht zu belägern. Der Boden herumb ist etwas hart / trägt doch genug Geträid / vnnd Wein / vnnd gibt es in den Wassern die Gnüge auch an Fischen. Käyser Rupertus hat jhr in solchem dero Gebieth / die Freyheit vber Heg vnnd Schläg geben / vnd den Vbertrettern ein Straaff von fünfftzig Marck Goldts gesetzt / solche halb der Käyserlichen Cammer / vnd halb jhr der Statt zubezahlen. Vnd hat vorerwehnter jhr Käys. Schultheiß / vor Jahren grossen Gewalt allda gehabt / vnnd zum Theil noch. Vnd mögen die von Hall silberne vnd güldine Müntz / in welcher ein Hand / vnd ein Creutz im Adler / das Zeichen der drey Personen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_127.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)