Seite:De Merian Sueviae 209.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Schwedische Besatzung / auff empfangenen Befelch / von hinnen wieder ab- vnd hergegen Herr Obrist Caspar allda eingezogen. Anno 49. den fünff vnd zwantzigsten Maji / Alten Calenders haben / zu Lindaw / die Käyserl. vnd Craiß-Fürstl. Herren subdelegirte Commissarien, auch wegen dieser Statt / dem Instrumento Pacis gemäß / die Execution vorgenommen / daß nämblich / so viel die Politica anbelangt / hinfüro das kleine / oder tägliche Raths-Collegium, in 16. Personen / als: 2. Burgermeister / 4. Geheimen / vnnd 10. andern Personen; das Stattgericht aber in 12. Assessorn, neben einem Statt-Amman: so dann der Gemeinds Rath / auff 22. Pesonen / bestehen / vnd in allen dreyen / wie auch allen andern gemeiner Statt Aembtern / eine durchgehende Gleichheit / zwischen beyden Religions-Verwandten gehalten / vnnd parinumero ersetzt werden sollen. Die zween Burgermeister sollen alle 4. Monat alterniren; vnd ist von jeder Religion ein Statt Amman geordnet / zwischen welchem alle 4. Monat der gestalt alternirt werden solle / daß / wann ein Catholischer Burgermeister im Ampt ist / alsdann ein Augspurgischer ConfessionsVerwandter das Statt-AmmanAmpt führen / vnnd solches auch / wann ein Augspurgischer Confessions-Verwandter Burgermeister das Ampt trägt / mit dem Catholischen Statt-Amman reciproce gehalten werden solle. In Auffnehmung newer Burger / soll kein Vnderscheid der Religion wegen / gehalten werden. Zum Andern / Ecclesiastica belangende / weiln die Catholischen An. 1624. das Chor der Carmeliter Kirchen; die Evangelischen aber / das lange Hauß inngehabt / soll es dabey verbleiben. Das newerbawte Kirchlein / oder Auditorium, zum H. Creutz / haben den 1. Janu. An. 1624. die Evangelischen würcklich inngehabt; daher die Catholischen jhnen solches lassen. Die Kirchendiener sollen in der Anzahl / wie sie An. 24 gewesen / bestellt / vnd / auß dem publico Aerario besoldet werden: Wie auch der newe Mägdlein Schulmeister; Item der KnabenSchulmeister / vnd sein Provisor / der Augspurg. Confession / sampt seinem gnugsamben eygenen Hauß / vnd bequemer Gelegenheit. Jeder Theil mag auch einen Organisten / vnd Balgtretter / seiner Religion / halten. Dürfftige / Presthaffte / vnd Krancke / Junge / vnd Alte Mann- vnnd Weibs-Personen / sollen / ohne Vnderschied / dero Religion / in den Spital-Siechen-Seel- vnd Bruderhauß / auch andere Spenden / auffgenommen / vnd gleichlich vnderhalten / auch die Augspurg. Confessionsverwandte / von jhren Predigern liberè besucht / etc. werden. Die Feyr- vnd Festtäge / auch die Fasttäge / sollen die Evangelischen halten / wie es mit den Evangelischen zu Augspurg verglichen worden.


Rechberg /

Zugenant Hohen Rechberg / ein Berg-Schloß / vnnd Vestung / ein MeilWegs von Schwäbischen Gemünd / gegen Mittag gelegen / vnd anjetzo Herrn Graf Caspar Bernharden von Rechberg / zu HohenRechberg / vnd IlerAichen / etc. einigem hinderlassenen Herrn Sohn / H. Graf Johann / gehörig. Sihe von diesem vhralten vnd vornehmen Geschlecht Lazium lib. 8. migrat. Gentium, fol. 460. & Crusium part. 2. lib. 12. cap. 1. vnd anderswohin / vnd wider; der auch lib. paral. rer. Suev. von seiner Zeit berichtet / daß hieher Jährlich ein grosse Walfahrt / zur schönen Maria von Rechberg / vor diesem / von dem Volck angestellt worden; vnd daß dazumal viel Krämer jhre Hütten auffgeschlagen: Dann es in dem obern Theil ein grosse / vnd schöne Ebne habe. Item sagt er / man vermelde / wann / zur Zeit eines Donner-Wetters / dunckelblawe / oder grawlechte kleine Liechter in diesem Schloß gesehen werden / daß man sich keines Einschlagens zubeförchten vnd daß / so offt sich ein Geist / oder Gespenst mit Klopffen / oder Poldern / darinnen hören laßt / jemands auß dem Rechbergischen Geschlecht sterbe / er sey gleich gegenwärtig / oder abwesend. Es ist dieses Schloß / wegen seines vesten Lagers / im nächsten Krieg / nie eingenommen worden; biß solches / zu Eingang deß 1648. Jahrs / die Frantzösische Besatzung in Schorndorff / es mit List / vnd Behändigkeit / in jhren Gewalt gebracht; ist aber / vermög General Frieden-Schlusses / seinem rechten Herrn restituirt

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_209.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)