Seite:De Merian Sueviae 258.jpg

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Mensur von einander abgetheilet / vnd jeder für sich selbst also artlich angerichtet / daß es einem jrdischen Paradeiß ähnlich ist. Es hat dieser Graf auch die Reichsstraß durch Embs geleytet / vnd sie glatt / eben / vest vnd trucken machen lassen. Stracks ob diesem Dorff hoch in Schroffen hinauff ligt die Alte / vnnd etwas darhinder die Newe Hohen-Embs / auf ChurWälsch alt Amychs, vnd zu Latein Amisium genant.

Anno 1194. hat Käyser Henricus VI. als er Sicilien erobert / seiner Feinde etliche / vnd zwar vornehme Leut / herauß in Churer Rhätien fertigen / vnd in die veste Amisium legen lassen / allda etlichen die Augen außgestochen worden / etliche sturben in solcher Gefängnuß / etliche hat hernach Käyser Philips wider ledig gelassen.

Es ist aber solch Embs nicht das Obere gewesen / welches Schloß vor Zeiten ein Stundt Wegs ob Chur / dem Rhein nach hinauff / bey einem Dorff / das gleichen Nahmen trägt / auff einer runden /vnd oben zugezogenen Höhe gestanden; dessen gebrochene Mawren man noch sihet; vnd welches Ober-Embs zu Latein gemeiniglich Amedes genandt wird; sondern diß HohenEmbs / oder Amisium, im Rheinthal / auff der Germanischen / oder Rechten Seiten deß Rheins / gewesen / in welche alte veste gedachte Gefangene kommen seyn. Vid. Idem Gulerus lib. 9. fol. 136. Es seynd beyde alt vnnd new HohenEmbs starcke Vestungen / insonderheit die Alte / so vnüberwindlich geachtet wird. Wie man dann nicht findet / daß sie jemals gewonnen worden wäre. Sie ist nicht allein von Natur / sondern auch von Kunst auff das beste verwahret: Wird darauff ein stäte / stattliche Besatzung vnabläßlich erhalten / so mit kleinem vnd grobem Geschütz / allerley Waffen / Munition / vnnd reichem Vorrath / auff lang hinauß gnugsamb versehen. Gehörte Anno 1614. besagtem Herrn Graf Casparn / welcher zu denen zuvor habenden Graffschafften Embs / vnd Galerate / die Graffschafft Valdutz / vnnd Herrschafft Schellenberg / in selbigem Jahr / von Graf Carl Ludwigen von Sultz / mit grossem Gut an sich erkaufft / vnnd bald darnach seine Tochter / weil er ein Wittling war worden / zu der Ehe genommen hat. Es stunden solche Herrschafften vorhin denen von Schellenberg zu / die vor Zeiten berümbt gewesen, hernach seyn diese Herrlichkeiten deß Schellenbergischen Ländleins / vnnd deß Vadutzischen Vmbkreysses / an die Freyherren von Brandiß kommen / vnd nach Abgang jhrer allda herrschenden MannsLinien / auf Graff Rudolphen von Sultz / Landgrafen im Klettgöw / von seinem Gemahl her / die ein geborne von Brandiß war / ererbet worden. Vnd ligt besagte Graff- oder Herrschafft Valdutz / oder Süßthal / ins gemein Vadutz genandt / bey den Estionibus, oder Estnern / auff der Germanischen Seiten deß Rheins / gleich vnter der drey Bündten Landmarch / deren Dörffer seyn Meylis, kleinen Meyls / Palazoles, oder Balzers / Treysa Trysen / Valdutsch Vadutz / vnd Scana Schan. Zwischen Meyls / vnnd Balzers / nahe beym dem Rhein / auff einem runden / vnd rings herumb ledigen Bühel / steht das Schloß Gutenberg / dem Hauß Oesterreich gehörig; Hat allenthalben schöne Außsehen / gegen Vadutz / gegen Werdenberg / gegen Sarnganß / vnd gegen S. Lutzis Steig / vber / die man zwischen zween Bergen nach Mayenfeld / vnd Chur / reyset: Welches Schloß Anno 1616. im Namen deß Hauses Oesterreich / die Edlen von Ramschwag besessen haben. Ob dem Dorff Vadutz / auff einem stracks ob sich ragenden Schrofen / ligt ein groß ansehenlich Schloß / auch Vadutz genant. Vnter Schan gehet das besagte Schellenbergisch Herrschafftlin an / dessen oberster Fleck ist Benderen / oder Beindür / das ist / sehr hart / von den Rhätiern genandt / darumb / daß er auff einem harten Felsen gebawet worden; darauff er noch zu oberst am Spitz deß Eschner Bergs stehet / schier zurührs am Rhein. Die Pfarr allhie hat / nach Abgang S. Lucii Klosters zu Chur / selbigen Titul erlangt. Aber wider auff die Herren Grafen zu HohenEmbs zukommen / so haben sie jhre Ankunfft auß dem Adelthumb der ersten Stiffter deß Rhätischen Volcks: Vnd nach dem sie jhren Sitz auß den ObenLanden / biß hieher verruckt / haben sie das Hauß HohenEmbs also besässen / daß es in keine frembde Hand jemaln kommen ist.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_258.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)