Seite:De Merian Sueviae 297.jpg

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Beschluß.

Vber diese ernennte Stätt / vnnd Stättlein / seynd noch viel andere / die dem Lager / vnnd obgesetzten Gräntzen nach / in dem SchwabenLand gelegen / so aber wegen jhrer Herren / die solche besitzen / ausser Lands / gezogen / vnd zu andern Craissen / deren Stände die Herren seyn / referiert werden: Als


Gundelfingen / vnter Vlm an der Thonaw / Höchstatt / Laugingen / Monheim / Thonauwerd / vnnd Wembdingen / zum Bäyerischen Craiß.

Nünkilch / im Clettgäw / so Schafhausisch / zum SchweitzerLand.

Bretta / Bruchsel / Eppingen / Heydelsheim / Hilspach / Neckers-Gemünd / Sintzheim / Weibstatt / vnd Wiseloch / vnd andere mehr / darunter Heydelberg selbsten / zur vntern Pfaltz / vnd dem Stifft Speyer.

Abstatt / Gundelsheim / Ingelfingen / Ingoltingen / Lauchen / NeckersVlm / Niderhall / Sindringen / Wassertrudingen / vnd Vochtenberg / zum Fränckischen Craiß.

Bürcken / Breysach / Freyburg / Kentzingen / Newenburg am Rhein / Stauffen / WaldKirch / Wangen / alle im Brißgäw / vnd also noch in Schwaben / zum Elsaß.

Ettenheim / Noppenaw / Oberkirch / Bischofflich Straßburgisch / auch zum Elsaß.

Liechtenaw / so Gräfflich Hanawisch / auch dahin.

So seyn auch etliche Orth / so etwan Stättlein gewesen / jetzt aber nicht mehr / als

Aichhalden / im Schwartzwald / zu deß Munsteri Zeiten denen von Landenberg gehörig.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_297.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)