Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium: Verordnung, das bei Einbringung der direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu beobachtende Verfahren betreffend. | |
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Summe, und zur Deckung der Kosten angreifen, und in Beschlag nehmen werde; worauf ich dann wirklich die unten verzeichneten Gegenstände ergriffen und gepfändet habe.
Alle diese Gegenstände habe ich an den durch den Ortsvorstand Herrn . . . mir dazu angewiesenen Ort bringen lassen, und der Verwahrung desselben dadurch übergeben.
Ich habe dem Schuldner (dessen Ehefrau) erklärt, daß die Versteigerung der in Beschlag genommenen Sachen von jetzt an innerhalb zehn Tagen, nach vorhergehender Bekanntmachtung, geschehen wird.
Geschehen, wie oben bemerkt ist, in Gegenwart der beiden Zeugen, nämlich des von dem Ortsvorstande als Zeuge bestellten Herrn . . . . und des Steuerboten zu . . . . .
Verzeichniß der gepfändeten Sachen. | |
etc. etc. . . . . | |
etc. etc. . . . . | |
etc. etc. . . . . | |
etc. etc. . . . . | |
Der Obersteuerbote | |
(Namensunterschrift.) | |
Eingesehen von dem unterzeichneten Ortsvorstande, und Abschrift erhalten. | |
N. . . am . . . ten . . . 18 | Namensunterschrift.)
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Muster Num. 7.
Da mir, dem unterzeichneten Obersteuerboten, bisher über die Berichtigung der im vorstehenden Pfändungs-Protocoll bemerkten Schuld und Kosten, keine Quittung des Herrn Steuererhebers vorgezeigt worden ist; so bin ich heute, in Gegenwart der beiden Zeugen, nämlich des von dem Ortsvorstande als Zeugen bestellten Herrn . . . . zu . . . . und des Steuerboten zu . . . . zur Versteigerung geschritten, nachdem solche dahier am . . ten d. Mts. und noch heute wiederholt öffentlich bekannt gemacht worden war.
Nach geschehenem öffentlichen Ausgebot sind Meistbietende geblieben, und denselben gegen baare Zahlung zugeschlagen worden:
1.) 1 Malter Korn dem N. zu N. für . . . . .
2.) etc. . . . . .
. . . . .
. . . . .
Die Kosten der Versteigerung betragen Folgendes:
- 1.) für mich, dem Obersteuerboten, nach der Zeit, welche ich damit und mit Verfertigung des Protocolls zubringen mußte, von . . . Tag fl. kr.
- 2.) dem ersten Zeugen . . . . . . .
- etc.
Eingesehen von mir, dem unterzeichneten Ortsvorstande, und werden die Kosten (entweder wie oben angezeigt ist, oder nach Herabsetzung des Postens 1. etc. auf . . . fl) im ganzen Betrag von . . . fl. . . kr. gut geheißen.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium: Verordnung, das bei Einbringung der direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu beobachtende Verfahren betreffend.. , Darmstadt 1820, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Steuerges_Starkenb_Oberh_(Gro%C3%9Fh_Hess)(1820)_82.jpg&oldid=- (Version vom 2.10.2023)