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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Zweiter Band welcher das V. bis VIII. Heft enthält

der Herzog mit der Vollstreckung der Sentenz nicht säumte, sobald sie gefällt war.

Gleich den andern Tag wurden beide Grafen unter einer Bedeckung von 3000 Spaniern aus der Citadelle von Gent nach Brüssel gebracht, und im Brodthause auf dem großen Markt gefangen gesezt. Am andern Morgen wurde der Rath der Unruhen versammelt, der Herzog erschien gegen seine Gewohnheit selbst, und die beiden Urtheile, couvertirt und versiegelt, wurden von dem Sekretair Prantz erbrochen und öffentlich abgelesen. Beide Grafen waren der beleidigten Majestät schuldig erkannt, weil sie die abscheuliche Verschwörung des Prinzen von Oranien begünstigt, und befördert, die konföderirten Edelleute in Schutz genommen, und in ihren Statthalterschaften und andern Bedienungen dem König und der Kirche schlecht gedient hätten. Beide sollten öffentlich enthauptet, ihre Köpfe auf Spiese gesteckt, und ohne ausdrücklichen Befehl des Herzogs nicht abgenommen werden. Alle ihre Güter, Lehen und Rechte waren dem königlichen Fiskus zugesprochen. Das Urtheil war von dem Herzog allein und dem Sekretair Prantz unterzeichent, ohne daß man sich um die Beistimmung der übrigen Kriminalräthe bemühet hätte.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Zweiter Band welcher das V. bis VIII. Heft enthält. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1788–1789, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band2_Heft8_076.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)