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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

Einhalt gethan, gesunde und starke Körper waren die Folge dieser Mäßigkeit und Ordnung, und gesunde Väter konnten dem Staate starke Kinder zeugen. Die gemeinschaftliche Speisung gewöhnte die Bürger miteinander zu leben, und sich als Glieder desselben Staatskörpers zu betrachten – nicht einmal zu gedenken, daß eine so gleiche Lebensweise auch auf die gleiche Stimmung der Gemüther Einfluß haben mußte.

Ein ander Gesetz verordnete, daß kein Haus ein andres Dach haben durfte, als welches mit der Axt verfertigt worden, und keine andre Thüre, als die bloß mit Hülfe einer Säge gemacht worden sey. In ein so schlechtes Haus konnte sich niemand einfallen lassen, kostbare Meublen zu schaffen, alles mußte sich harmonisch zu dem Ganzen stimmen.

Lykurgus begriff wohl, daß es nicht damit gethan sey, Gesetze für seine Mitbürger zu schaffen, er mußte auch Bürger für diese Gesetze erschaffen. In den Gemüthern der Spartaner mußte er seiner Verfassung die Ewigkeit sichern, in diesen mußte er die Empfänglichkeit für fremde Eindrücke ertödten.

Der wichtigste Theil seiner Gesetzgebung war daher die Erziehung, und durch diese schloß er gleichsam den Kreis, in welchem der Spartanische Staat sich um sich selbst bewegen sollte. Die Erziehung war ein wichtiges Werk des Staats, und der Staat ein fortdauerndes Werk dieser Erziehung.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft11_036.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)