Seite:De Verordnungen und Beschlüsse linkes Rheinufer (1799) 005.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gesetz, welches die Conskribirten aller Classen in Dienstthätigkeit setzt, und ein Anlehen von hundert Millionen auf die bemittelte Bürgerklasse verordnet.[1]

Vom 10ten Messidor.[WS 4]

Der Rath der Aeltern nimmt die Beweggründe der Erklärung des dringenden Falls an, welche untenstehender Resolution vorhergehet, und genehmigt den Akt der Dringlichkeit.

Folgt der Inhalt der Erklärung des dringenden Falls, und der Resolution vom 9ten Messidor:

Der Rath der Fünfhunderte, erwägend daß die Gefahren des Vaterlands zu kraftvollen Maßregeln aufbieten;

Erwägend daß es dringend ist, die traurigen Folgen der Unvorsichtigkeit und der Dilapidationen[WS 5] wieder gut zu machen, und das französische Territorium vor dem Einfalle, der es bedrohet, zu verwahren,

Erklärt den Fall dringend.

Nach erklärter Dringlichkeit, nimmt der Rath folgende Resolution:

Erster Artikel.

Die Konscribirten aller Klassen, die durch die vorhergehenden Gesetze noch nicht zu den dienstthätigen Armeen gerufen worden, sind in Dienstthätigkeit gesetzt.
  1. Anmerkung: Die in diesem Bülletin enthaltenen[WS 1] Gesezze und Beschlüsse des Vollziehungs-Direktoriums vom 10, 27 Messidor[WS 2], und 14 Fruktidor 7ten Jahrs[WS 3], über die Militär-Requisition und Konskription, sind, gegenwärtig, nicht auf die jungen Leute der vier neuen Departemente anwendbar. Die Verfügungen derselben sind hier nur eingerükt, zur Belehrung der jungen Leute von den übrigen Departementen, welche sie betreffen, und um die Gewalten der vier neuen Departemente in ihrem Benehmen gegen diejenigen zu leiten, die in denselben sich aufhalten mögten, um sich gedachten Gesezzen zu entziehen.
  2. Anmerkungen (Wikisource)

    1. Vorlage: enhaltenen
    2. 28. Juni / 15. Juli 1799
    3. 31. August 1799
    4. 28. Juni 1799
    5. Dilapidation = Verwahrlosung, Ruin.