Seite:De Volkssagen Pommern 286.jpg

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Nacht bis nach Oliva und Danzig geführt. Von nun an zog er viel in der Welt umher und lebte gut, da ihm der Teufel immer Geld, wenn auch nur in lauter halben Groschen, verschaffte. Nur mußte er auf Befehl seines Meisters stets in zerrissenen Kleidern umhergehen, sich auch der Schule, Kirche und des Gebets enthalten; und wenn er ja vor der Mahlzeit einmal ein Gebet hatte sprechen müssen, so mußte er alle Speise, so durch dieses Gebet gesegnet war, wieder von sich brechen.

Solches Leben trieb er an fünftehalb Jahre; da kam er eines Tages nach Greifenberg zurück, und der Teufel sagte ihm, er solle die Nacht in ein Haus gehen, und sich allda Geld holen. Das that der Knabe, und jener öffnete ihm die verschlossenen Spinde und Comtore und übergab ihm vieles Geld, so darin lag. Darüber wurde das verführte Kind aber ergriffen und von der Obrigkeit eingezogen.

Nachdem er nun hier Alles ausgesagt, was der Teufel für Händel mit ihm betrieben, hat man ihn dem Geistlichen der Stadt, Magister Dionysius Friedeborn, einem überaus gelehrten Theologen, und dessen Collegen Magister Balthasar Simon, übergeben; die haben ihn täglich besucht und ermahnt, auf den Kanzeln für ihn gebetet, und sich viele Mühe gegeben, ihn aus des Teufels Stricken und Banden zu erretten. Dem widersetzte sich der Teufel mit aller seiner Macht, also daß er das Kind jetzt leibhaftig besaß und schreckliche Worte aus ihm redete. Der arme Knabe verzweifelte darüber an Gottes Gnade; doch nahmen die geistlichen Herren sich seiner so gewissenhaft an, und leisteten dem Teufel so tapferen Widerstand, daß er zuletzt begehrte, er wolle in die Kirche gehen, darin öffentlich beichten und sich das heilige Sacrament reichen lassen. Das hat er denn gethan an einem Sonnabend Morgen, im

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Jodocus Donatus Hubertus Temme: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Nicolaische Buchhandlung, Berlin 1840, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Volkssagen_Pommern_286.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)