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in des Klosters vermegen nit ist“. Sie bäten daher, da sie das Kloster „lieber uffrecht, vann veredet und wüst“ sehen, um einen Zuschuß aus der Provinzkasse, welcher, wie sie berichtet wären, „eine namhafte Summe Geldes von den veränderten Klöstern herzugeflossen[1], davon ains teils den Clöstern, so daß weniger dann das hiesig nottürftig, hilf bewiesen“ worden wäre. – Zu diesem Notstande kam dann noch der Überfall Gmünds durch die Truppen des schmalkaldischen Bundes Ende November 1546, wobei auch das Barfüßerkloster geplündert wurde[2].

Unter solchen Umständen ist es nicht zu verwundern, wenn die Rechnungsablage, die der Guardian im folgenden Sommer dem Rate stellte, in mancher Beziehung eine mangelhafte war; daß derselbe ihn deswegen gleich beim Provinziale verklagte, ist allem Anscheine nach auf Intriguen seines Mitbruders Georg Simon zurückzuführen. Dieser wurde denn auch daraufhin an Stelle Jägers als Guardian eingesetzt, wiewohl letzterer beim Provinzial zuerst sich schriftlich zu rechtfertigen gesucht[3] und dann deswegen Ende Oktober 1547 persönlich zu ihm sich begeben und ein Zeugnis des Gmünder Dominikaner-Priors Johann Pruner mitgebracht hatte, worin es hieß, daß ihm „gewißlich an fill oder ganz onrecht geschehen“. Der Provinzial glaubte jedoch, es bei der getroffenen Veränderung bewenden lassen zu müssen, da in einem gleichzeitigen Schreiben die Klosterpfleger Städtmeister Heinrich Pletzger und Ratsherr Pantaleon Brauneck, sowie Andreas Mayerhofer und Hans Pletzger, jener wirklicher und dieser gewesener Stadtmeister, „samt einer ganzen Frundschaft Burger zu Gmünd“, für den neuen Guardian Georg Simon sich verwendeten. Dieser stand dem Kloster, in dem sich außer ihm meistens nur noch ein Priester befand, 16 Jahre vor, bis es ihm, dessen moralische Aufführung schon während dieser Zeit nicht immer die beste war, im Kloster ganz und gar zu enge wurde. Indem er sich hinter den Junker Walter von Hirnhaim steckte, wußte er zunächst die Frühmesserei Abtsgmünd-Wöllstein und hernach die Pfarrei seines Geburtsortes Abtsgmünd zu erlangen. Er behauptete zwar in dem mehrerwähnten Rechtfertigungsschreiben, daß er das Kloster nicht aus Mutwillen verlassen habe, sondern allein aus Besorgnis, daß er sich „bei den sorglichen leuffen und zeiten neben andern armen Conventualen bei so geringem einkhommen nit erhalten möge“, und suchte diesen Schritt noch zu legalisieren durch eine vom Provinzial Barth. Hermann 1544 ihm verliehene Vollmacht. Allerdings hatte dieser vom päpstlichen Legaten Contarini auf dem Reichstag zu Regensburg 1541 die Vollmacht erhalten, daß er seine Mitbrüder im Falle der Not (bei großer Armut des Klosters) Pfarreien und Pfründen übernehmen lassen dürfe, und diese Fakultät auch dem G. Simon, der ihn nach Regensburg begleitet hatte, 1544 zugestellt[4]. Aber

  1. Es ist hier hauptsächlich auf die Abtretung der Klöster zu Kolmar, Friedberg u. s. w. (s. meine Gesch. d. oberd. Min. Prov. S. 93 u. 94) angespielt.
  2. Der demselben hiebei angefügte Schaden wurde auf 582 fl. geschätzt. Vgl. Wagner, Schw. Gmünd 1546–1548, a. a. O. VII, 12 Anm. 48.
  3. Wenn er den Pflegern, schrieb er, nicht über alles habe Rechenschaft geben können, wo dasselbe hingekommen oder wie es verbraucht worden, so sei daran allein schuld, daß er bald nach dem Überfalle längere Zeit schwer krank geworden, so daß er nicht alles habe aufschreiben können, und außerdem sei ihm bei dem Überfalle sein Einnahme- und Ausgabe-Register abhanden gekommen. Sein Mitbruder Georg Simon rühmte sich in seinem schon erwähnten Schreiben, daß von den Wertsachen des Klosters bei diesem Überfall gar nichts gerettet worden wäre, wenn er nicht dem Guardian die Schlüssel hiezu abgefordert und in aller Eile mit Wagnis seines Lebens „Kelch, Monstranz, Kleinater, die besten Ornata, Brieff und Siegel“ genommen und einem kranken Nachbarn unter das Bett gesteckt hätte.
  4. Dieselbe lautete: „In Christo sibi charissimo fratri Georgio Symon sacerdoti ordinis Minorum fr. Barthol, Hermann etc. Tua petitio nuper mihi exhibita continebat, quod cum jam refrigescente charitate ferme per totam Germaniam erga Religiosos, maxime Mendicantes, non [130] possia necessaria vitae tibi acquirere neque labore corporali neque mendicitate hactenus consueta, quatenus tibi indulgerem, ut vel rogatus vel postulatus ad aliquod beneficium ecclesiasticum sive cum cura sive sine cura possis de voluntate collatoris vel possidentis ibidem servire et in divinis ministrare, etiamsi contingat in aliquo monasterio. De licentia mea et indulto papali, dornec tibi per sedem apostolicam aliter fuerit provisum, tenore igitur praesentium tibi lubens concedo atque indulgeo, quamdiu gratus existis et religiose vixeris etc.“
Empfohlene Zitierweise:
Konrad Eubel: Geschichte des Franziskaner-Minoriten-Klosters Schwäbisch Gmünd. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte 13 (1890), S. 123-137, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_W%C3%BCrtt_Jahrbuch_SL_1892_1047.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)