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Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 11

auf den Höfen sowohl wie auf den Gemeindegründen galten für ein Eigenthum des Fürsten, ohne dessen besondere Erlaubniß kein Eichbaum geästet oder gefällt werden durfte. Sogar die Eichelnmast für die Schweine konnten die Kolonen nur mit Beschränkungen und gegen Zahlung eines Mastgeldes ausüben[1].

In ihren übrigen Verhältnissen richteten sich die Einwohner von Stuckenbrock nach den Gewohnheitsrechten des Landes Delbrück, wiewohl sie sonst mit diesem Lande und seiner Gerichtsbarkeit in keiner näheren Berührung standen. Vielmehr waren sie dem Fürstlichen Amte in Neuhaus einverleibt, und zur Untersuchung und Schlichtung geringfügiger Rechtsstreitigkeiten hatte der Fürst einen Vogt über sie gesetzt, welcher zugleich die Polizeiverwaltung handhabte, und die weniger bedeutenden Vergehen, womit eine bloße Geldbuße verwirkt war, bestrafte. Die Vogtei klebte an dem jetzigen Welschofschen Gute, der Thorwestenhof genannt, welcher früher der Hof im Stuckenbrocke hieß, und wovon die ganze Gemeinde ihren heutigen Namen erhalten hat. Dieses Gut war ein Freihof, von Diensten an die fürstliche Kammer entbunden, mit der einzigen Schenk- und Krug-Gerechtigkeit in der Gemeinde beliehen und zu freiem Gemahl in der Mühle privilegirt. Für diese und einige andere Vorrechte mußte der jedesmalige Besitzer und Vogt dem Fürsten und seinen Leuten bei Tag und Nacht ein offenes Haus halten, und den Fürsten und sein Gefolge bei jedem Besuche auf das gastfreundlichste bewirthen. Die Vogteistelle in Stuckenbrock hatten: a. Conrad Zurwesten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, b. Gerdt oder Gerhard Zurwesten von 1598–1640, c. Dietrich Zurwesten von 1640–1681, d. Conrad Thorwesten von 1681–1716, e. Heinrich Welschof von 1716–1747, f. Ferdinand Philipp Wilhelm

Anmerkungen

  1. Zeugniß des Vogts Dietrich Thorwesten vom J. 1670 in der Beilage C.
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Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 11. Friedrich Regensberg, Münster 1849, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_WZ_Bd11_1849_350.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)