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Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 11

B.

Von Gottes Gnaden Wir Dietherich Bischof des Stifts Paderborn thuen kund und bekennen hiemit, vor Uns, unsern Nachfahren und Allermenniglichen, Demnach unsere Schamele Underthanen im Stuckenbruche mit keinem besondern Seelsorgere und darzu gehörigen nottürftigen Intraden und Auskünften versehen, und daher bei verlaufenen Jahren und Besuchung frembder Pfarkirchen in schwere ketzerische Irthumb und Unglauben gerathen und darin mehrentheils noch stecken mögten, das Wir dahero auß hoher Bischöf- und vetterlicher obliegender Vorsorg und umb Rettung Ihrer Seelen, Heil und Wollfahrt, auch mit gutem Vorwissen und Belieben Unsers würdigen Thumbkapittels, in Gnaden concediret, beliebet und bewilligt, daß Unser Vogt daselbst Gerdt Zur Westen auf einem best bequemsten Orte mit sembtlichem Zuthun der Underthanen, eine newe Mühle, mennigliches unverhindert, dahin auch alle und jede selbige unsere Underthanen zu mahlen gehalten sein sollen, anrichten und aufbawen, auch allen Nutzen und Früchte, so davon zu erheben und zu erlangen, umb ein gewisse järliche Pacht an sich dingen, und dieselben dem zeitlichen Seelsorger und Prediger zu dessen Underhaldt und Sustentation darreichen solle, könne und möge, biß und so lang Wir und Unsere Nachkommen denselben zeitlichen Seelsorgern und die Kapellen daselbst mit andern gleichen gewissen und nottürftigen Auskünften und Intraden versehen werden, Inmassen Wir auch vielgenannten Unsern Underthanen hierbei die gnedige Vertröstung gethan, diweill solche verhoffte Mühlen-pfacht zu Erhaltung eines besunderen Seelsorgers nicht genugsamb, auch sonsten dieselbe nicht leichtlich einer wegen des Orts gelegenheit an sich nehmen mögte, derselben Capellen zu erster vorfallender Gelegenheit ein vacirendes Beneficium simplex zu incorporiren, ohne Gefehrde. Urkundlich unsers undengesetzten Handtzeichens und fürstlichen anch Unsers würdigen Thumbcapitels anhängenden Insiegell. Geschehen und geben auf Unserm Schloss Newhauß, den fünften Decembris Anno Sechszehenhundert und vierzehen.

Dieterich
L. Wipperman


C.
Bericht vom J. 1670, wie es von Alters her im Stuckenbrocke ist gebräuchlich gewesen mit Diensten, Gehölz, Mastung u. s. w.

Erstlich waß die Dienste anlanget, wohnen alhier Siebenzehn, so meinem gnädigsten Fürsten und Herrn mit Pferden dienen. Welschehoff muß Winter und Sommer mit zweyen Pferden dienen, ist ein vollständig Hoff;

Empfohlene Zitierweise:
Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 11. Friedrich Regensberg, Münster 1849, Seite 353. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_WZ_Bd11_1849_353.png&oldid=- (Version vom 14.5.2018)