Seite:De Weerth Schnapphahnski 011.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Guttural-Beinschellen durch Heu verstopft werden müssen, jene zu leisten schuldig sind und Freund wie vor, ohne Kosten, aus Ursach.“

Also lautete die Fällung des Urtheils und beide Theile gingen zufrieden mit dem Bescheid von dannen, welches schier ein unglaublich Ding war: denn seit dem großen Regen hätt’ man noch nicht erlebt und wird’s auch schwerlich in dreizehn Jubeljahren erleben, daß zwo uneinige Parteien in einem Rechtsstreit ebenmäßig das Endurtheil gut heißen sollten.

Die übrigen anwesenden Räthe und Doctoren aber saßen dort wohl noch an drei Stunden steif und starr in stummer Verzückung, außer sich für Staunen ob des Pantagruels übermenschlicher Weisheit, welche sie aus Entscheidung dieses so schweren und kitzlichen Handels klar erkannten. Und säßen noch allda, wenn man nicht Essig und Rosenwasser die Fülle gebracht hätte, zu Erweckung ihrer fünf Sinne und Lebensgeister, da denn Gott ewig Lob für sei. –“

So weit Alcofribas, der Quintessenz Abstraktor.

Vor dem Prozeß der Herren Leckebock und Saugefist gab es keinen ähnlichen: und nach ihm gab es nur den des berühmten Ritters Schnapphahnski.

Erwarten wir von ihm das Möglichste. Oeffentlich werde ich an den meistbietenden Advokaten, die Ehre, mich zu vertheidigen, verkaufen lassen.

Empfohlene Zitierweise:
Georg Weerth: Leben und Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski. Tübingen 1849, Seite 011. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Weerth_Schnapphahnski_011.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)