Seite:De Wegener Kontinente 166.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Karbon und Quartär, wenn sie von gleich großer interner Achsenverlagerung begleitet war, Spitzbergen um etwa 20 km aufgetaucht sein und Zentralafrika sich um einen ähnlichen Betrag unter den Meeresspiegel gesenkt haben, falls die Erde dabei ihre Form bewahrt hätte. Natürlich kann sie letzteres nicht getan haben, denn auf ihrer fließenden Umorientierung beruht ja überhaupt die Möglichkeit großer Achsenverlagerungen. Aber sie wird in ihrer Anpassung um einen Betrag in der Größenordnung von 100 m zurückgeblieben sein hinter der sofortigen Anpassung des Meeresspiegels, und dies müßte sich in den Transgressionswechseln zeigen.

     Ich habe, wenn auch nur in vorläufiger Untersuchung, nach zwei Methoden versucht, diese Frage an der Hand des empirischen Materials über die Transgressionswechsel zu beantworten, und es sei vorausgeschickt, daß beide Methoden zu einer Bestätigung interner Achsenverlagerungen in Verbindung mit den Polwanderungen zu führen scheinen.

Abb. 42.

Transgression (punktiert), Regression (schraffiert) und Polwanderung zwischen Früh-Devon und Früh-Karbon.

     Die eine Prüfung besteht in einem Vergleich der Transgressionswechsel zwischen Devon und Perm mit der gleichzeitig erfolgten Polwanderung. Strenggenommen müßte man natürlich die wahre Polwanderung benutzen; aber die hier verwendete relative Polwanderung in bezug auf Afrika wird von ihr nicht sehr stark abweichen. Die größte Unsicherheit entsteht jedenfalls dadurch, daß die Lage und Ausdehnung der Transgressionsmeere für die verschiedenen Zeiten nur sehr ungenau bestimmt ist.

Empfohlene Zitierweise:
Alfred Wegener: Die Entstehung der Kontinente und Ozeane. Braunschweig: Friedr. Vieweg & Sohn Akt.-Ges., 1929, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Wegener_Kontinente_166.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)