Seite:De Zeumer V2 p009.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Vorwort zur zweiten Auflage.

Die neue Auflage ist gegenüber der ersten namentlich im ersten Teile nicht unerheblich vermehrt. Sie enthält 220 Nummern statt der 190 Nummern der ersten Auflage. Neu aufgenommen oder doch in völlig veränderter Gestalt wiederholt wurden folgende 35 Nummern: 1. 13. 26. 62. 77. 78. 115. 121. 124. 126. 130. 133. 136. 144. 145. 146. 147. 151. 152. 156. 161. 162. 163. 165. 167. 169. 170. 171. 172. 178. 195. 196. 201. 210. 220. Von diesen Nummern dienen 5 als Ersatz für 6 ausgefallene Nummern der ersten Auflage, nämlich: die größere Urkunde Karls IV. über die Ernennung des Erzbischofs Baldewin von Trier zum Reichsvikar in den Rheinlanden, Nr. 146, für die Nr. 129, unter welcher in der ersten Auflage die kleinere Urkunde über den gleichen Vorgang gedruckt war; der Nürnberger Reichslandfriede vom Jahre 1383, Nr. 151, für den Egerer Landfrieden, Nr. 133, der für die Reichsverfassung von geringerer Bedeutung ist als der Nürnberger, in welchem zum erstenmal die Einteilung des Reiches in Kreise oder, wie diese hier noch genannt werden, in vier Parteien angeordnet wird; Nr. 156, einige Verzeichnisse städtischer Reichssteuern aus der Zeit König Ruprechts, für die alte Nr. 137, unter der gleichartige, aber weniger gut überlieferte Stücke gedruckt waren; Nr. 165 als Ersatz für die beiden Nummern 143 und 144; endlich Nr. 195, das Personalverzeichnis des Kammergerichts vom Jahre 1623, als Ersatz des weniger authentischen und ganz summarischen Stückes Nr. 169. Da außerdem in der ersten Auflage unter Nr. 147 und 147 a zwei selbständige Stücke gedruckt waren, die jetzt unter den besondern Nummern 106 und 107 erscheinen, ergibt sich die schon angeführte Gesamtziffer von 220 Nummem der neuen Auflage. Die Nummern der alten sind denen der neuen in Klammern hinzugefügt.

Zu den neu aufgenommenen Stücken habe ich im einzelnen folgendes zu bemerken: Nr. 1 habe ich nach Weilands Text gedruckt, jedoch vereinzelt auch eine Lesart aufgenommen, die er als Lesart der älteren Jafféschen Ausgabe in die Noten verwiesen hatte. Ich konnte mich nicht entschließen, Weilands Lesung VNgerus statt Vicgerus anzunehmen, trotzdem auch Uhlirz sie in seinem aufs neue nach der Handschrift revidierten Texte, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II., S. 247 Anm. 5. für wahrscheinlicher erklärt als diejenige Jaffés. Im übrigen bietet Uhlirz unzweifelhaft viele beachtenswerte Lesungen, die aber eher für eine neue kritische Ausgabe als für einen bloßen Textabdruck in Betracht kommen dürften, da sie vielfach neue Unsicherheiten in die Lesungen bringen, über die nur in einem umfangreichen kritischen Apparat genügend berichtet werden könnte. Daß der Text nunmehr in unserem Abdruck als sicherer bezeugt erscheint, als er es nach Uhlirz tatsächlich ist, müssen wir mit in den Kauf nehmen und uns damit begnügen, auf die Tatsache selbst hier ausdrücklich hinzuweisen. Auf die hohe Bedeutung der Nr. 77, wo zum erstenmal die aus dem Sachsenspiegel bekannte Gruppe von sieben Fürsten als die der allein zur Königswahl berechtigten offiziell anerkannt wird, für die Geschichte des Kurfürstenkollegs war ich leider erst nach dem Erscheinen der ersten Auflage aufmerksam geworden. Seitdem ich in dem in der Kopfnotiz angeführten Aufsatz auf diese Bedeutung hingewiesen habe, ist ihr auch von anderer Seite die gebührende Beachtung zuteil geworden, die ich ihr auch durch Aufnahme in diese Sammlung für weitere Kreise sichern möchte. Aehnlich verhält es sich mit der folgenden Nummer 78. Auch diese ist, nachdem ich

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. Tübingen 1913, Seite IX. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zeumer_V2_p009.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)