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gelegentlich auf ihre, freilich zum Teil noch nicht genügend aufgeklärte Bedeutung hingewiesen hatte, vielfach in die wissenschaftliche Diskussion gezogen worden. Herr Dr. Hans Kalisch fand aber heraus, daß die bisherigen Drucke durchaus nicht den gleichen Text darbieten, und suchte eifrig, einer authentischeren Ueberlieferung auf die Spur zu kommen. Das Resultat seiner Bemühungen war die bisher unbekannte Abschrift in einem späteren Chartular. Den auf ihr und den älteren Drucken beruhenden Text stellte er mir freundlichst für diese Sammlung zur Verfügung. Für Nr. 156 verdanke ich die Vorlage der Liebenswürdigkeit des Herrn Kollegen H. Herre in München, und für den Text der Reformentwürfe vom Nürnberger Reichstage des Jahres 1438, Nr. 165, stellte mir Herr Kollege Beckmann in Erlangen die Druckbogen des seitdem erschienenen neuesten Halbbandes der Reichstagsakten gütigst zur Verfügung. Das zuletzt genannte Stück bietet nunmehr im Verein mit den Nummern 162. 167. 169. 171. 172 ein ziemlich vollständiges Bild von den auf die Reichsreform gerichteten Bestrebungen vor Maximilian I.

Was die Ergänzungen des zweiten Teiles betrifft, so verdanke ich den Hinweis auf das Personalverzeichnis des Kammergerichts vom Jahre 1623, Nr. 195, als Ersatz für die alte Nr. 169 der fachkundigen Beratung durch Herrn Kollegen R. Smend in Tübingen, der mir auch die Abschrift aus dem seltenen alten Druck zur Verfügung stellte. Herrn Referendar Fritz Salomon aber verdanke ich die Anregung zur Aufnahme der Stücke Nr. 196, Belehnung des Herzogs von Baiern mit der pfälzischen Kur, und Nr. 210, Vertrag über die abwechselnde Führung des rheinischen Vikariats zwischen Baiern und Kurpfalz. Besonders hervorheben möchte ich die in der letzteren Nummer enthaltenen Akten über die reichsgesetzliche Bestätigung des Vertrages, die der genannte Herr früher schon zu eigenen Studienzwecken im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin kopiert hatte und mir nun mit Genehmigung der Direktion dieses Archivs zum Abdruck überließ. Diese Akten sind bisher noch nicht gedruckt und bieten ein vollständiges Beispiel für die verschiedenen Beschlüsse, welche für das Zustandekommen eines Reichsschlusses erforderlich waren. Herrn Referendar Salomon verdanke ich auch die Bearbeitung der Beilage Nr. 220. Dieselbe beruht auf Angaben in der 5. Auflage von Pütters Institutiones iuris publici (Göttingen 1792) S. 83 ff., wo die derzeit auf dem Regensburger Reichstag vertretenen Reichsstände verzeichnet sind, doch in einer Form, die sich für einen wörtlichen Abdruck nicht eignete. Die Zusammenstellung ist keine amtliche, sondern beruht allein auf Pütters Autorität; dieser kannte aber die Verhältnisse sehr genau, so daß dies Verzeichnis uns ein fehlendes offizielles wohl ersetzen kann. Es ist eine Liste der Reichsstände vor der letzten großen Umgestaltung des Reiches durch die Selbstverstümmlung im Reichsdeputationshauptschluß, die fast schon einer Auflösung gleichkam.

Auch von den schon in der ersten Auflage enthaltenen Stücken haben manche ihren Umfang oder die Grundlagen der Texte mehr oder weniger stark verändert. Die Dekretale Venerabilem Nr. 27, war in der vorigen Auflage wie in den Constitutiones mit den Auslassungen des Registrum super negotio Romani Imperii gedruckt. Ich habe diese Lücken jetzt nach der Ausgabe in Friedbergs Corpus iuris canonici mit den notwendigen Korrekturen ergänzt, wie das eigentlich schon in der Ausgabe der Monumenta hätte geschehen sollen. Die Auszüge aus dem Sachsenspiegel, Nr. 57, sind um eine Anzahl von Stellen vermehrt worden, und außerdem wurde der Text der Quedlinburger Handschrift, die in den ihr eigentümlichen Lesarten nicht immer das Vertrauen rechtfertigte, das ich ihr in der ersten Auflage entgegenbrachte, an einer Anzahl von Stellen, und zwar zum Teil stillschweigend verbessert.

Stark erweitert ist auch die Nr. 139 gegenüber der alten Nr. 124. Zu den Auszügen aus der Sachsenhäuser Appellation Ludwigs des Baiern, die noch vermehrt sind, treten hier auch solche aus den früheren Appellationen von Nürnberg und Frankfurt. Zugrunde legen konnte ich für diese Stücke wie für viele der vorhergehenden die Ausgaben Schwalms, die inzwischen in den Bänden III, IV und V der Constitutiones gedruckt sind. Nr. 143 ist nach dem von Herrn Dr. Richard Salomon für mich kollationierten Original in München gedruckt.

In Nr. 148 konnte ich nunmehr den Text nach meiner eigenen Ausgabe der Goldenen Bulle einfach wiederholen. Für die beiden Instrumente des westfälischen Friedens Nr. 197

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. Tübingen 1913, Seite X. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zeumer_V2_p010.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)