Seite:De Zimmerische Chronik 4 336.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


schrift zeigt, durch denselben schreiber, welcher bereits in der letzten lebenszeit des grafen mit einschreiben beauftragt worden war. Müller war noch einige jahre nach dem tode des grafen Froben zimmerischer sekretär in Messkirch. Von ihm zu Messkirch geschriebene urkunden des Donaueschinger archives sind datiert vom 26sten September 1567 und 17ten Februar 1568; nach Ruckgaber erscheint er dort noch im jahre 1571. Zwei stellen aus den mittheilungen über das leben des grafen Wilhelm Wernher, die eine, »das er ein beharrliche gesundthait biß an sein ende gehapt« (IV, 100, 17), die andere, »Das ist etliche jar vor seinem absterben beschehen« (IV, 104, 19), sowie die ganze haltung dieser nachrichten möchten glauben machen, daß solche erst nach 1575, dem todesjahre des grafen Wilhelm Wernher, geschrieben worden seien. Daß dem nicht so ist, erhellt aus IV, 101, 6, wo ausdrücklich das jahr 1566 als die zeit der abfassung bezeichnet wird. Da der graf Wilhelm Wernher im jahre 1566 schon das 81ste lebensjahr erreicht hatte, so konnte der chronist dessen tod wohl als nahe bevorstehend voraussetzen, obwohl derselbe erst neun jahre später, nach erreichtem 91sten lebensjahre, eingetreten ist.

Quellen der chronik.

Unmittelbar auf den chroniktext in B, welcher mit s. 1557 abschließt, folgt auf s. 1558—1561, wie bereits bemerkt worden ist, ein verzeichnis von handschriftlichen und gedruckten werken, welche als quellen für die chronik gedient haben. Obwohl dieses nicht einmal vollständige verzeichnis ein nach zahl und inhalt reiches zu nennen ist, hatten die chronisten dennoch sehr häufig ursache zur klage über den mangel an quellen überhaupt, sowie über die mangelhaftigkeit der vorhandenen; denn nicht nach art des »Thoman Lirer von Rankweil in seiner erdichten schwebischen cronica..., der nur von hörensagen und wie von aim traum geschriben hat«, darf der geschichtschreiber verfahren, sondern, »wer von so gar alten sachen deutscher nation schreiben will, insonderhait von geschlechtern«, dem thut noth, »das er wol gefast mit historien, oder aber das er der sachen ein ansehen machen und glaublichen darvon reden kann« (III, 24, 22 ff.). Die klage der chronik gilt sowohl »dem unfleiße und der liederlichkeit der alten im aufschreiben« (I, 60, 17; 67, 21 ff; 68, 14; 103, 25; 140, 5; 304, 28; 349, 22; 355, 13; 359, 23; II, 156, 11; 460, 9. III, 25, 12 ff.; 41, 33. IV, 124, 16), als dem verluste so mancher urkunden, akten und bücher, sei es durch unachtsamkeit, sei es durch den grausamen »Vulkanus« (I, 257, 36 ff.; 422, 4 ff.; 439, 32; 491, 2; 576, 5. II, 29, 17; 119, 20; 375, 30). Manches habe daher nur aus »lauteren


Empfohlene Zitierweise:
Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band IV. Herausgegeben von Karl August Barack. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg, Tübingen 1882, Seite 336. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zimmerische_Chronik_4_336.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2018)