Seite:De merian Westphaliae 022.jpg

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dahin gelegt / so sie hernach verstärcket. Wie sie dann noch der Zeit ein starcke Besatzung allda halten / vnd die Statt zu ihrem Willen / vnter dem Fürwand / sie bey ihren Freyheiten / wider den Graffen von Ost-Frießland / zuschützen / haben. Die obbesagte Viertzig zwar / erwöhlen Jährlich den gedachten Raht / von Zwölff / welches / so dann dem Graffen geschrieben wird / so jemands schicket / der die Wahl bestättiget / vnd den Eyd annimpt. Thut er es vom 1. Januarij / biß auff den 7. diß / nicht / so ist doch die Wahl kräfftig / vnd legen die Rahtsherrn den Eyd bey den Viertzigen ab / welche zwölff Rahtsherrn allwegen einen Syndicum bey sich sitzen haben / so Anno 1615. D. Johannes Althusius gewesen: Halten auch zween Secretarios. Neben diesen zweyen Rähten / den 12. vnd 40. ist auch ein Collegium von 25. deme die Wachten / vnd Waffen befohlen / darunter 21. Vorgesetzte der 21. Rotten seyn / in welche die Statt / ausser den Vörstätten / nämlich / die Alte Statt in 13. vnd die Newe / oder obgedachte Valdera, so vorhin / wie gemelt / ein Vorstatt gewesen / in acht getheilet wird / vnd vier Regionum Magistri, als Präsidenten / seyn. Jeder Vorgesetzter / oder Praefectus, hat seinen Leutenampt / Fendrich / vnd nidere Befelchshaber / so die Bürger-Wachten / neben den Soldaten / bestellen. Anno 1603. ist die Besatzung auch vnter dem Raht gewesen / vnnd von den Ständen dieses Ost-Frießlands ins gemein erhalten worden / vnnd hat ihr Obrister denselben / zuvorderst aber dem Graffen / vnnd der Statt / schwören müssen. Wie es aber der Zeit damit bewandt / haben wir keinen Bericht zugeben. Vber diese seyn noch in jeder Zunfft / oder Gilde / (deren Zwantzig seyn / vnd ihre Vorsteher Oldermänner genant werden) Zwantzig / als die fürnehmbste / so der Nachtwacht befreyet / aber doch ihrer alle Nacht / Zehen vnd Zehen / zweymal die Ronde halten. Vnd ist noch darzu ein Wachtmeister auß der Burgerschafft / vnd einer von den Soldaten. Neben diesen dreyen Collegiis, ist auch ein Vnter-Gericht allhie / so geringe Sachen vnter fünfftzig Gülden werth / tractieret / damit die Obrigkeit wichtigern Sachen abwarten möge. Aber vber diese alle hat der Raht von Zwölffen / die Oberhand. Es ist auch da eine Rent-Cammer von vier Personen: Item / zween Einnehmer zum Gelt: Ein Bawherr / vnd viel andere Aempter mehr / so auff der Statt Wolfahrt zusehen haben. Vmbs Jah. 1616. hat diese Statt fünff Teutsche / vnnd einen Frantzösischen Prediger gehalten / deren die Teutsche in zwo Kirchen die Wochen vber / acht Predigten verrichtet: In der grössern Kirchen aber allein das Abendmahl / vnd zwar alle Monat / einmal administriert. Neben ihnen waren etliche / so allein zu den Krancken verordnet: Item / zehen Seniores, oder Consistoriales, zu den Geistlichen Sachen / vnnd dann etliche Diaconi, auff die Arme / vnd das Allmosen / bestellet. Die Religion allhie ist Calvinisch / oder / wie mans nennet / Reformiert. Man helt gleichwol / ausser deß Sontags / auch diese Feyertäge allda / nämlich / den Christtag / die Ostern / Pfingsten / jedes Fest zween Tag: Item / den Drey-König / vnd Newen Jahrstag. Vnd dieses auß dem Emmio. Matth. Quade in Teutscher Nation Herrlichkeit sagt / daß zu Embden ein jeder sein Gewissen frey haben wolle / verthädigen ihre Freyheit / seyn von Natur freundlich / vnd zur Andacht geneygt / geben gute Kriegsleut / hassen die jenige / so nach hohen Aemptern stehen / begehren vber einander nicht zuherrschen; versorgen ihre Armen fleissig. Siehe dieser Statt Beschreibung auch beym Pet. Bertio lib. 3. Rer. German. p. 525. da er in etlichen Sachen mit dem Emmio nicht vberein trifft; welchem Emmio aber dieser Statt Sachen am besten bekant gewesen seyn. Casp. Ens / in seinen deliciis apodem. p. 213. beschreibet sie gar kurtz: Johan. Angelius à Werdenhagen aber de Rebuspubl. Hanseat. p. 4. cap. 6. p. 33. seqq. gar weitläufftig / da er / vnter andern / diese Statt / wegen ihrer grossen Gewerb- vnnd Kauffmannschafft / rühmet / vnd sagt: Daß vor Zeiten die Chauci Minores, ein Teutsches Volck / da gewohnet: Item / daß der Graff gleichsamb abgesondert / nunmehr von der Statt bleibe: vnd die Staaden in Niderland nicht zugeben / daß einiger Vertrag / ohne ihr Einwilligung / vorgenommen werde. Vnd dann / so findet sich bey andern / daß Anno 1574. die stattliche Schul allhie erstlich angerichtet worden; vnnd daß in der Hauptkirchen deß Graffen Ennonis von OstFrießland Begräbnüß zusehen: Vnd Hertzog Albrechts auß Sachsen (dessen Eingeweyde allda bergraben worden) schönes Epitaphium, zulesen seye.

Was nun das Embderland / so man ins gemein das Ost-Frießland / aber nach Theils Gelehrten Meynung vnrecht / nennet / anbelanget / so fangt sich solches Land an / von dem gedachten Meerbusem Dullarto, oder Dollert / vnd dem Außgang der Embs / (darvon die Insul Borckum / oder Borchan / gelegen / so die Meisten für deß Plinii Burchana halten) vnd erstreckt sich / nach dem Meergestad / biß zur Weser / vnnd hat gegen Mittag / das Stifft Münster / vnnd die Graffschafft Oldenburg. Obgedachter Quade / sagt: Die Graffschafft Embden hab ins Norden / die Teutsche See / ins Oosten / das Stifft Bremen / ins Suid-Osten / die Graffschafft Oldenburg / ins Suiden / Westphalen / ins Suid-Westen / die Drent / vnd ins Westen / Frießland: Zwischen Frießland aber / vnd Embden / lige die Graffschafft Gröningen.

Es seyn im Embderland eylff Völcker / die vorhin alle frey gewesen / vnd ihre Zusammenkunfften bey Aurich gehalten haben / vnd begreifft dasselbe in die Länge bey fünfftzig tausend Schritt; ist aber schmal / vnd ziehet sich nach dem Gestad deß Meers: Vnd seyn darinn die Stätte / Embden / Norden / Aurich / Jevern / Esens / vnnd Witmund / so gute Schlösser haben / aber Witmund gleichsam ein offene Statt ist. So seyn auch da schöne Märckt / als Wenera / Jemgum / (an der Embs / in Reideria anderthalbe Meilen von Embden / so schön / wie eine

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Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_022.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)