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Rechtsgelehrten meines Adoptiv-Vaterlandes allarmirt.

Wer vom Fach ist, kennt den Meinungszwist über die sogenannte öffentliche und die geheime Criminaljustiz, welche letztere schicklicher die Acten-Justiz genannt wird, während die erstere in gewisser Beziehung auch wohl die theatralische heißen könnte. Dort richten, nach Anhörung öffentlicher und mündlicher Verhandlungen, Geschworene aus dem gebildeten Theile des Volkes. Hier thun es, nach Lesung der geschriebenen Acten, die Rechtsgelehrten, welche der Staat als Urthelsverfasser angestellt hat. Beide Arten von Justiz haben, wie alle menschlichen Einrichtungen, ihre Vorzüge und ihre Gebrechen. Der Criminalrichter, welcher die vorliegende Geschichte erzählt, ist zwar ein Beamter der Actenjustiz, berührt aber im Abschnitte

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Adolph Müllner: Der Kaliber. Carl Focke, Leipzig 1829, Seite VIII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kaliber-v08.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)