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nicht erschossen. Aber der Mensch hat ein Gewissen und das Gewissen ist kein Advokat.“

„Davon ist jetzt nicht mehr die Rede,“ erwiederte Rebhahn: „das Recht und zugleich der gesunde Menschenverstand fordern zum Begriff eines Todschlages, daß die Handlung des Einen, und das Werkzeug, das er dazu gebraucht hat, dem Anderen den Tod gegeben. Das ist hier nicht der Fall. Sie können über Ihre Hitze, Ihr Zuschlagen, Ihren Schuß, sich Gewissensbisse machen, so viel Sie wollen, das geht mich nichts an; aber das Recht spricht, daß Sie nicht der Urheber von des Bruders Tode sind, und Ihr Gewehr nicht die Ursache davon.“

Das schien auf Ferdinands Begreifungs-Vermögen einige Wirkung hervorzubringen, die auch das Gemüth in Thätigkeit zu setzen

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Adolph Müllner: Der Kaliber. Carl Focke, Leipzig 1829, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kaliber0178.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)