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Bürgerkrieges sich nicht der Gefahr aussetzen, die Benutzung der militairisch immer wichtiger werdenden Eisenbahnen sich selbst aus den Händen und dagegen seinem gefährlichsten Gegner in die Hände escamotirt zu sehen, so ist von Seiten der Regierungen kein Opfer zu scheuen, um sich wo möglich in den Besitz der bereits vorhandenen Eisenbahnen zu setzen, auf keinen Fall aber irgend eine neu zu erbauende einer Privat-Gesellschaft zu überlassen.

Ob? – wie? – und: wann? beides möglich sein wird? sind indessen Fragen der Staatswirthschaft, welche über die Gränzen einer rein-militairischen Schrift, besonders einer Monographie, wie der gegenwärtigen, hinaus gehen. Da hinein gehören höchstens einige dem einzelnen Befehlshaber für ähnliche Fälle praktisch nützliche Fingerzeige.

So lange die Eisenbahnen noch Privat-Eigenthum sind und so lange sich noch demokratische Bestrebungen regen, nehme in dieser Beziehung der Befehlshaber einer während bürgerlicher Unruhen auf Eisenbahnen zu befördernden Truppe als leitenden Grundsatz: ein unüberwindliches Mißtrauen gegen alle Eisenbahn-Beamte an.

In diesem Mißtrauen lasse man sich durch jeden auch noch so plausibelen Einwand, durch welchen eine Fahrt verzögert zu werden droht, bestärken und sei überzeugt, daß dies in der Regel eben nur ein Vorwand ist, um der schnellen Beförderung der Truppen etwas in den Weg zu legen. Lasse man sich da nicht erst darauf ein, sich auf die Wichtigkeit des Auftrages, auf das Wohl des Staates zu berufen; man kann darauf rechnen, daß dieser Berufung, vielleicht unter den Versicherungen der äußersten Bereitwilligkeit, die Bestimmungen des Reglements, der nicht zu störende Privat-Verkehr, die möglichen Gefahren und anderes mehr entgegen gestellt werden. Das einzige Mittel, seinen militairischen Zweck zu

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Friedrich von Waldersee: Der Kampf in Dresden im Mai 1849. E. S. Mittler und Sohn, Berlin 1849, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_in_Dresden_im_Mai_1849.pdf/156&oldid=- (Version vom 31.7.2018)