Seite:Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen (1902).djvu/49

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oder sonstigen anderen Zwecken Menschenblut gebrauchen und darum den Ritualmord oder den Blutgenuß begehen? b) Und womit begründen Sie Ihre Ansicht? 2. Wenn Sie von der Wahrheit dieser Beschuldigung überzeugt sind, a) wodurch erklären Sie deren Berechtigung und welche Beweggründe nehmen Sie – seitens der Juden – an? b) Was halten Sie für das geeignetste Mittel zur Ausrottung dieser entsetzlichen Verbrechen?“

Von fünfzig befragten Persönlichkeiten haben, wie die Staatsbürger-Zeitung uns mitteilt, bis jetzt vierunddreißig geantwortet, und unter diesen vierunddreißig Männern, die „durch ihre Wissenschaft und im praktischen Leben hervorragen“, befinden sich Theologen und Philologen, Mediziner und Juristen, Techniker und Künstler, Schriftsteller und Gutsbesitzer, und auch ein technischer Beamter. Ihre Antworten sind aber so ausgefallen, daß man sie in der That als Leichenreden auf den zu Grabe getragenen Ritualmord-Aberglauben betrachten kann. Dem „Germanischen Volksbund Berlin“ ist etwas Ähnliches begegnet wie einst dem heidnischen Wahrsager Bileam. Derselbe war veranlaßt worden, Israel zu fluchen, aber auf seiner Zunge, da er fluchen wollte, verwandelte sich der Fluch in Lob und Segen. Wie Bileam damals sprach (4. Mos. 23): „Es ist kein Abgott in Jakob und kein Götzenlied in Israel“, so lauten auch nicht nach dem Klang der Worte und der Absicht der Sprechenden, sondern nach dem Sinn und der Bedeutung der Worte die veröffentlichten Gutachten der hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens dahin: „Einen jüdischen Ritualmord giebt es nicht.“ Die Umfrage sollte eine glänzende Beleuchtung und wissenschaftliche Begründung der Anklage gegen die Juden wegen Ritualmords werden, und siehe da! unter der Hand hat sie sich in ein Leichenbegängnis des Glaubens an den jüdischen Ritualmord verwandelt, und aus den Gutachten sind Leichenreden geworden, die dabei gehalten wurden. Um das zu zeigen, wollen wir die hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens nach ihrer Reihenfolge in der Staatsbürger-Zeitung mit ihren Gutachten vor unseren Augen jetzt vorüberziehen lassen. Das Urteil, ob sie Leidtragende sind, die an der Grablegung des Ritualmord-Aberglaubens teilnahmen, und ihre Gutachten Leichenreden, die sie dabei gehalten haben, überlassen wir dem Leser.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/49&oldid=- (Version vom 31.7.2018)