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einen Geisteskranken (Bernstein) als Gewährsmann anzurufen. Etwas Neues zu seinen schon früher für den jüdischen Ritualmord ins Feld geführten, von den gewiegtesten protestantischen und katholischen Fachmännern gründlichst widerlegten Zeugnissen bringt er in seinem Gutachten nicht vor, und wir dürfen dasselbe mit vollem Rechte eine Leichenrede nennen, die er, wenn auch wider seinen Willen, dem Ritualmord-Aberglauben gehalten hat.

Im Zuge der Leidtragenden erblicken wir jetzt einen praktischen Arzt, Dr. Stille zu Ihlienworth, der sich zum wissenschaftlichen Beweise für den jüdischen Ritualmord ebenfalls auf den Rabbinats-Kandidaten Bernstein, sowie auf die Fälle Tisza-Eszlar und Polna beruft, die durch genaue gerichtliche Untersuchung als Blutmorde unzweifelhaft erwiesen seien. Er hegt den Verdacht, es gebe im Judentum eine uns unbekannte Geheimlehre, welche den Ritualmord vorschreibe, und deswegen sollten nach seiner Meinung alle jüdischen religiösen Schriften, deren man habhaft werden könne, vor allem aber Talmud und Schulchan-Aruch, von deutschen Gelehrten ohne Zuziehung von Juden auf Kosten des Reichs übersetzt und veröffentlicht werden. Der praktische Arzt scheint keine Kenntnis davon zu haben, daß der arme Bernstein nach dem Gutachten der kgl. preußischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen geisteskrank ist und an religiöser Verrücktheit leidet; auch scheint Dr. Stille nicht zu wissen, daß die in Tisza-Eszlar wegen Ritualmords angeklagten Juden nach langer und gründlicher Untersuchung freigesprochen wurden, während der vermeintliche Ritualmord in Polna nach dem Gutachten der medizinischen Fakultät der Universität zu Prag kein Blutmord, wohl aber nach dem Urteile des obersten Gerichtshofes in Wien ein Sexualmord war. Auch das scheint dem praktischen Arzt nicht bekannt zu sein, daß verschiedenen parlamentarischen Körperschaften des Deutschen Reiches Petitionen um Übersetzung der jüdischen Religionsschriften bereits vorlagen, die aber aus guten Gründen abgewiesen wurden, und daß man den Antisemiten es nahegelegt hat, auf eigene Kosten solche Übersetzungen zu veranstalten, wenn sie dieselben für nötig halten. Das Gutachten des H. Dr. Stille ist eine Bestätigung der Thatsache, daß der jüdische Ritualmord wissenschaftlich abgethan, und auch ein praktischer Arzt nicht imstande ist, der Leiche neues Leben einzuhauchen.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/56&oldid=- (Version vom 31.7.2018)