Seite:Der Sieg über die Branntweinpest in Oberschlesien-Lorinser-1845.pdf/20

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von den Betrunkenen die gröbsten Excesse begangen, Wunden und andere Verletzungen beigebracht, schwere Mißhandlungen, ja Todtschläge verübt, und unaufhörliche Untersuchungen und Processe veranlaßt wurden. In jedem Orte, so äußerte sich der Landrath eines Kreises, möchte ein Gensdarmes die Aufsicht über die Schänken führen, und zwei Landräthe hätten zu thun, um die angezeigten Excesse zu untersuchen und zu strafen. – Nicht zu gedenken Derjenigen, die bei solchen Gelegenheiten körperlich verlezt und elend verstümmelt wurden, so muß in der statistischen Uebersicht des Regierungsbezirkes die Rubrik der sogenannten „Unglücksfälle“ (wobei die schnell tödtlichen Krankheiten, Stick- und Schlagflüsse, so wie die Selbstmorde ausgeschlossen sind) zum großen Theil der Trunksucht beigemessen werden. Diese trägt hauptsächlich die Schuld, daß hier alljährlich so viele Menschen durch gewaltsame Hand, durch Erfrieren, Ertrinken, Ersticken, Verbrennen, Stürzen u. s. w. ihr Leben verloren, so daß im Jahr 1843 nicht weniger als 451 „Unglücksfälle“ sich ereigneten, und unter 33,276 Gestorbenen der 74ste an einem solchen Unglücksfall starb. (Im Jahr 1831 starb auf diese Weise der 86ste, und kamen 302 solcher Fälle unter 26,925 Gestorbenen vor.) Der Branntwein hat auch ohne Zweifel nicht wenig dazu beigetragen, daß in demselben Jahre 322 Mütter im Wochenbett gestorben, unter den 40,578 Geburten 1211 Kinder todt geboren, und 50 Selbstmorde begangen worden sind. Schon längst