Seite:Der Sieg über die Branntweinpest in Oberschlesien-Lorinser-1845.pdf/34

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zu thun. Nirgend ist die Beichte als nothwendige Bedingung zur Zulassung in den Verein erklärt, und Niemand ist zur Enthaltsamkeit gezwungen worden. Ja hätten auch Alle zuvor das Bußsacrament empfangen können: die allgemeine und schnelle Bekehrung würde dadurch noch nicht begreiflicher sein. Denn Beichtstühle haben im Lande seit der Einführung des Christenthums bestanden, und da die Völlerei zu den sieben Todsünden gehört, so mußte sie als ein hier einheimisches Laster nothwendig ein Hauptgegenstand der Selbstanklage sein, und keinen Priester wird es geben, dessen Ermahnungen und Censuren nicht vielfach und lange schon die Trunksucht betroffen hätten.

Wenn aber selbst die Thränen der Buße und die an heiliger Stätte so oft gefaßten Vorsätze die Rückkehr zur Sünde nicht verhindern konnten, so wird es wohl das feierliche Gelöbniß oder die Abschwörung gewesen sein, durch welche dem Volke die Nüchternheit aufgedrungen wurde. – Allein die größte und die ganze Kunst hat eben darin bestanden, den Willen der Menschen zu bewegen und bis zur Abschwörung zu bringen; diese selbst ist nur das Bekenntniß des vorausgegangenen Entschlusses, das Siegel unter dem Contract, und schon die erste Frucht eines neu angefangenen nüchternen Lebens, nicht aber dessen Grund gewesen. Also wird auch in dem papiernen Denkzettel, den Jeder nach abgelegtem Versprechen aus der Hand des Priesters empfing, die ursprünglich bewegende Kraft mit Nichten zu suchen sein, und Keiner wird in diesem Gelöbnißschein