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VI.
Der Sieg der Unschuld über die Bosheit,
eine Criminalgeschichte aus Nürnberg.

Wenn je der höchste Grad der Bosheit angewendet wurde, um eine Unschuldige zu verfolgen, und sie der Verachtung, der Schande und dem unübersehbaren Unglücke Preis zu geben; – wenn je Recht, Billigkeit, Gewissen, und alles menschliche Gefühl unter die Füße getreten wurden, um die elendesten Plane der niedrigsten Geldschneiderey durchzusetzen; – wenn aber auch je ein Strafbeyspiel nöthig ist, um nicht allein die Urheber und Theilnehmer einer solchen Unthat, sondern auch andere ihres gleichen von ähnlichen Versuchen abzuschrecken, die Unschuld gegen die abscheulichen Ränke zu schützen, und einen Beweis zu geben, daß die Gewalt der zum Schutz und zur Erhaltung der Güter, des Lebens und der Ehre der Staatsbürger bestimmten Obrigkeit nicht gebraucht werden dürfe, um Frevelthaten das Siegel des Rechts aufzudrücken: so war und ist dieß gewiß der Fall in der folgenden, in ihrer Art einzigen Rechtssache, welche vollständig und gründlich bekannt zu machen, von manchfaltigem Nutzen seyn wird.

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 Anna Margaretha Ehemännin, Conrad Ehemanns, Wirths zu Rötenbach bei St. Wolfgang, Ehewirthin, und Tochter des Nürnbergischen Spitalamtlichen Unterthans und Müllers zu Unter-Eschenbach, Johann Adam Frankens, ist das Opfer dieser satanischen Kabale. Der 14te Februar 1792 war der unglückliche Tag, an dem sie einem Manne angetrauet wurde, dessen Absichten bey Eingehung der Ehe die folgende Geschichte darlegen wird. Die Unglückliche, der ordentlichsten und mit der geringsten Ausschweifung unbekannten Lebensart gewohnt, hatte schon im Brautstande die unangenehme Ereigniß erfahren, daß