Seite:Der Sieg der Unschuld über die Bosheit, eine Criminalgeschichte aus Nürnberg.pdf/11

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2) ließen wir sie ausziehen und bemerkten weder an den Drüßen, sub axillis, in den Brüsten oder in inguine einige Intumescenz oder widernatürliche Beschaffenheit.
3) Die Nates waren vollkommen gesund, ausser eine Röthe zeigte sich an denselbigen von der gewaltsamen Behandlung oder Einreibung der Salben, das Orificium ani war ohne alle Feigenwarzen, und völlig gesund.
4) Die partes genitales, davon der balneator auch, ich weiß nicht, aus was für Gründen die Capillos montis Veneris abgeschnitten hat, waren völlig rein.
 Die Clitoris ohne Entzündung, ohne Blätterlein. Die Urethra ohne Tadel.
 Die fossa navicularis war noch unversehrt und kein übelriechender Schleim überzog die Mutterscheide. Mit einem Worte die Frau war a luis venereae infectione vollkommen rein und frei, und wir können gar nicht begreifen, wie dieselbe in diesen Spital gekommen, ingleichen wie der Eder dieselbe ohne alle da seyende Kennzeichen eines mali venerei so grausam habe behandeln, und ihr salva bona conscientia pro cura 50 fl. habe abnehmen können. Das Jucken in den genitalibus kommt theils von der 14tägigen Krankheit, theils von den ungewöhnlichen Getränken her.
So viel sollten wir etc. Nbg den 24. März 1792.
D. Joh. Jacob Baier, Phys. Ord. Sen. 
D. Georg Friedrich von Kordenbusch von Buchenau p. t. Exdecanus. 
Georg Thomas Poller, Accoucheur. 

 Dieß ist der wahre Hergang dieser scandalösen Geschichte, die das Gefühl der Menschheit empört – und welche nun der Criminal-Inquisition übergeben worden, von der man sich alle gerechte Ahndung und Satisfaction für die Beleidigte versprechen kann.