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daß es wohl niemand schaden wird, wenn er sich durch kleine Aufmerksamkeiten auch bei den Angehörigen des Gegenstandes seiner Zuneigung in gutes Licht zu setzen weiß.

Ein liebender Bräutigam soll nicht nur in der herkömmlichen Weise liebenswürdig und galant sein, er muß auch Unausgesprochenes ahnen, nur vielleicht gedachten Wünschen schon zuvorkommen. Trotzdem muß er aber bei allem in den vorgeschriebenen Grenzen bleiben. Nicht der Wert der Geschenke, nicht die große Ausgabe ist es, sondern die Gesinnung, mit der sie überreicht werden, welche den Ausschlag geben. Ein einfaches Veilchensträußchen, eine Rose sind oft dem Betreffenden viel kostbarer als ein teures Bouquet der seltensten Blumen. Ja, oft rufen derlei Geschenke gerade den entgegengesetzten Eindruck hervor, als den man beabsichtigt, wenn der andre empfindet, wie sich jener über seine Kräfte angestrengt hat und sich womöglich anderweitige Entbehrungen auferlegt, um nur recht kostbare Geschenke machen zu können oder gar zu diesem Zweck Schulden eingeht.

Das erste Geschenk, welches sich Verlobte machen, sind Verlobungsringe; gewöhnlich schenken sie sich dieselben gegenseitig; an andern Orten

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/149&oldid=- (Version vom 31.7.2018)