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Manchem wird sogar die Notwendigkeit, sich zusammennehmen und den heißen Schmerz für den Augenblick zurückdrängen zu müssen, zu einer Wohlthat werden; er wird durch die Geschäfte, den unausbleiblichen Ärger bei solchen Gelegenheiten wenigstens über die ersten, schwersten Tage hinweggebracht. Bemerken aber nahestehende Freunde, daß durch einen plötzlichen Todesfall in einem Haus solche Verwirrung eingetreten ist, daß niemand im stande ist, die nötigen Anordnungen zu treffen, und daß alles „drunter und drüber“ geht, so ist es deren Pflicht, sich eines solchen leitungslosen Zustandes anzunehmen und das Nötige nach bestem Wissen und Gewissen zu veranlassen.

Die Anzeige eines Todesfalles hat sobald wie irgend möglich zu geschehen. Auch hierbei bedient man sich am besten gedruckter Briefe, die man durch die Post verschickt. Wenn auch jeder bei einer so traurigen Gelegenheit geneigt ist, eine sonderbare Anzeige, übertriebene Ausdrücke, Stilfehler u. s. w. zu entschuldigen, so sollte man doch bestrebt sein, die Nachricht so einfach wie nur thunlich abzufassen und jedes überflüssige Wort, wenn es auch vielleicht die augenblickliche Stimmung anders eingibt, zu vermeiden.

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/158&oldid=- (Version vom 31.7.2018)