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denn es muß doch jeder annehmen können, wenn man am Tage eines Geburtstages, nach einer Verlobung u. s. w. kommt, daß man dann seine Glückwünsche ausdrücken will, und daß man nach einem Todesfall „p. c.“, pour condoléance, um seine Teilnahme auszudrücken, kommt. Bei Brautleuten herrschen an verschiedenen Orten verschiedene Gewohnheiten. Bald werden nur die Karten der beiden Verlobten abgegeben, bald sind diese Karten durch bunte Schleifen oder Seidenschnuren verbunden, bald sind die Namen auf zwei zusammenhängenden Karten gedruckt: bei so außergewöhnlichen Gelegenheiten muß man sich eben nach der herrschenden Sitte richten und sich vorher erkundigen.

Was die Zeit, um Besuche zu machen, anlangt, so kann auch hierfür keine allgemeine Regel aufgestellt werden; doch dürften stets die Stunden zwischen ¾12 und ½3 Uhr die passendsten sein. Auch hierbei wird man gut thun, sich vorher zu erkundigen, und wenn man erfährt, daß Leute aus irgend einem Grunde schon um ½1 Uhr zu Mittag essen, so wird man nicht um diese Zeit zu ihnen gehen, es sei denn, man wolle nicht empfangen werden, auf welchen Punkt unter dem Abschnitt „Konventionelle

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/17&oldid=- (Version vom 31.7.2018)