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muß man aufstellen, daß man sich nicht erlauben darf, für eine Dame, falls sie einem nicht sehr nahe steht, zu zahlen. Handelt es sich aber darum, einen ganz kleinen Betrag zu verlegen, und kann man ohne weitere Umstände die Sache abmachen, so soll man es ruhig thun; es wird gewiß nicht weiter übelgenommen werden. Natürlich darf man nicht erst weitläufig darüber reden, im Gegenteil, man muß es als etwas Selbstverständliches ansehen, und eine taktvolle Dame wird auch ihrerseits über die zehn oder fünfzehn Pfennige keine lange Auseinandersetzung beginnen. Ebensowenig aber ist es eine Beschämung, wenn ein andrer für einen selbst mitbezahlt; doch muß man sich natürlich mit einem kurzen Wort für die Zuvorkommenheit bedanken. Im allgemeinen sei man bei allen Gelegenheiten, bei denen, und sei es auch nur in der entferntesten Weise, Geld oder Bezahlen in Betracht kommt, so peinlich wie möglich. Späße mit Geld sind stets taktlos. Hat ein andrer etwas „vorläufig“ mitbezahlt, ein Theaterbillet, eine Droschke oder dergleichen, und kann man den Betrag nicht sofort wiedererstatten, weil man vielleicht kein kleines Geld bei sich hat, so lasse man sofort wechseln und zahle seine Schuld

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 177. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/187&oldid=- (Version vom 31.7.2018)