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zurück; in dem Fall kann man es mit einem kurzen Dankeswort thun. Je längere Zeit darüber vergeht, daß man in des andern Schuld bleibt, desto peinlicher ist es dann, sie zurückzuzahlen. Weiß man aber im voraus, daß man aus Gründen, die bei jungen Leuten hin und wieder vorkommen können, ohne ihren Ruf weiter zu beeinträchtigen, nicht in der Lage ist, derartige Schulden gleich zu bezahlen, so – mache man eben keine und vermeide die Gelegenheit, oder sage es dann wenigstens gleich, daß man erst in einer gewissen Zeit die freundlichst verlegte Ausgabe wiedererstatten könne. Das ist durchaus keine Schande und viel weniger schlimm, als wenn man gar nichts sagt und die Sache hinhängen läßt.

Wie es unpassend ist, bei einem Besuch länger zu bleiben als es nötig ist, so muß man auch wohl aufmerken, ob man nicht jemand, den man auf der Straße getroffen und der einen aus Höflichkeit angeredet hat, durch seine längere Gesellschaft lästig ist. Vielleicht erwartet der Betreffende einen andern, oder möchte aus sonst irgend einem Grund allein sein; in solchen Fällen kann man ruhig, wenn man sich sonst nicht anders zu helfen weiß, zu einer gesellschaftlichen

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/188&oldid=- (Version vom 31.7.2018)