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man selber eine Neckerei; eine Arbeit, etwas Gemaltes, Geschnitztes oder dergleichen erwidere man durch ein Geschenk, lasse aber ein beigefügtes selbstgemachtes Gedicht oder eine Zeichnung, eine Komposition die Hauptsache bilden u. s. w. Weiß man sich gar nicht zu helfen, so schicke man einfach ein Bouquet, eine blühende Pflanze oder dergleichen mit einigen verbindlichen Worten. Im übrigen gilt auch hier, was schon beim Wetten gesagt worden ist.

Ohne weitere Veranlassung einer Dame Geschenke zum Namenstag oder Geburtstag zu machen ist für einen jungen Mann, der in einer Familie verkehrt, nicht erlaubt. Will man seine Glückwünsche noch anders als durch Worte ausdrücken, so kann dies lediglich durch Blumen geschehen, deren Wert aber auch nicht allzusehr in Widerspruch mit der Kasse des Gebers stehen darf. Allenfalls kann man irgend eine besondere Süßigkeit oder sonstige Spezialität, die nur in der eignen Heimat hergestellt wird, „als kleine Probe“ bringen, z. B. Königsberger oder Lübecker Marzipan, Aachener Printen, Düsseldorfer Müggelchen, Nürnberger Lebkuchen, Schwarzwälder Kirschwasser u. s. w. Das wird niemand falsch ausgelegt werden. Für jeden einzelnen Fall kann natürlich nicht angegeben werden, wie man sich

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/224&oldid=- (Version vom 31.7.2018)