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Ortes zu richten. Mittagessen sind, je später, je feierlicher. Früher als um 2 Uhr und später als um 7 Uhr wird man wohl kaum ein solches ansetzen. Man muß eben auch da Rücksichten auf die Gewohnheiten der Gäste nehmen. Schließen die kaufmännischen Geschäfte wie z. B. in den großen norddeutschen Handelsstädten erst gegen 5 Uhr, so wäre es rücksichtslos, wenn man die Betreffenden zwingen wollte, wegen einer Einladung ihren Geschäftsschluß zu versäumen, andernorts muß das Mittagessen so gelegt werden, daß mancher noch nach dessen Beendigung eine Zeitlang in sein Geschäft gehen kann u. s. w. Abendgesellschaften beginnen gewöhnlich um 8 Uhr, auch hat man hier Rücksicht auf Konzerte, Theater u. s. w. zu nehmen; finden regelmäßige derartige Veranstaltungen statt, von denen man weiß, daß die gute Gesellschaft an ihnen teil nimmt, wie dies z. B. bei den Gewandhauskonzerten in Leipzig der Fall ist, so läßt man an solchen Tagen Gesellschaften erst nach Schluß derselben beginnen. Auf einzelne, wenige Personen kann natürlich nicht Rücksicht genommen werden.

Ist man sich nun über die eingeladenen Personen im klaren, hat man alle Antworten

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/56&oldid=- (Version vom 31.7.2018)