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leben will, von dem wird es geradezu gefordert, daß er nicht gegen die feststehenden, hergebrachten Gebräuche des Verkehrs verstößt. Ein Sonderling kann leben und handeln, wie er will; solange er nichts Gesetzwidriges thut, wird ihm niemand etwas anhaben können, er bleibt aber stets ein Sonderling, und nie wird es ihm gelingen, in irgend welchen Verkehr mit andern zu kommen, mag er auch sonst noch so gute und glänzende Eigenschaften haben. Es liegt darin allerdings eine gewisse Oberflächlichkeit, welche nicht im stande ist, sich über allerlei Äußerlichkeiten, die vielleicht abstoßend wirken und unangenehm berühren, hinwegzusetzen, um trotz der widerlichen Umhüllung doch den süßen Kern genießen zu können: das ist aber ein Kennzeichen unsrer ganzen Zeit, die zum mindesten ebenso auf die „Aufmachung“ sieht, wie der Kaufmann sagt, als auf den Inhalt, ja, die sich oft genug durch eine glänzende Außenseite mehr bestechen läßt, als durch alle möglichen guten inneren Seiten. Und wie die Vorschriften der Mode, so sind auch die Regeln des feinen Tones allmächtig, jeder muß sich ihnen beugen.

Mit dieser unumschränkten, scheinbar willkürlichen Herrschaft ist es aber im Grund gar

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite VI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/6&oldid=- (Version vom 31.7.2018)