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über der Unterhaltung der ganzen Gesellschaft sollen Wirt und Wirtin stehen, überall sollen sie Auge und Ohr haben, um fördernd oder hemmend einzugreifen, wo es nötig erscheint, „jedwedem sollen sie seine Kraft, die eigentümliche, hervorziehen und sie groß ziehen; sie lassen jeden ganz den bleiben, der er ist, und wachen immer nur, daß er’s immer sei am rechten Ort“, und müssen selbst noch dabei gute Gesellschafter sein und für die Unterhaltung aller sorgen.

Wird dann zu Tisch gegangen, so verabschiedet man sich durch eine Verbeugung von den Personen, mit denen man sich gerade unterhalten hat, um seiner Tischdame den Arm zu bieten; besser ist es, wenn man es schon vorher einzurichten gewußt hat, daß man in ihrer Nähe oder mit ihr in Unterhaltung ist. Ein schweres Verbrechen, was aber oft genug bei jungen, des Gesellschaftslebens ungewohnten Leuten vorkommt, ist es, nicht mehr genau zu wissen, wie die ihnen bestimmte Dame aussieht, die sie nur anfänglich, flüchtig, bei der Vorstellung erblickt haben. Für solche Fälle wird man gut thun, wenn man sich das Gesicht der Betreffenden nicht genau merken zu können glaubt, irgend einen besonderen Gegenstand an der Toilette oder an der Frisur der

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/66&oldid=- (Version vom 31.7.2018)