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nächste Mal dasselbe sagt, und unter den Weggegangenen waren vielleicht seine nächsten Bekannten, von denen er nun annehmen muß, daß sie, nach dem eben ausgesprochenen Satz bisher das Platzgreifen wirklicher Gemütlichkeit gehindert haben. Wenn das auch in Wirklichkeit nicht so schlimm ist, und wenn sich die Sache selbst auch in der That und auch ganz naturgemäß so verhält, so gebietet doch der gute Ton, solche Äußerungen, die verletzen oder auch nur mißverstanden werden könnten, zu unterlassen.

Beim Weggehen ist es allgemein üblich, dem öffnenden Diener oder Mädchen ein Trinkgeld zu geben; um aber nicht erst noch auf dem Vorsaal oder der Treppe im Portemonnaie suchen oder gar andre angehen zu müssen, ob sie einem wechseln können, ist es praktisch, wenn man schon zu Hause das betreffende Geldstück in eine besondere Tasche gesteckt hat, aus der man es nur herauszunehmen braucht.

Wenn schon bei den Besuchen gesagt ist, daß man aus dem dort angeführten Grund nicht mit leerem Magen zu andern Leuten gehen soll, so gilt dies bei Gesellschaften noch mehr. Hier kommt aber noch ein andrer Punkt dazu, weshalb man stets vorher etwas essen soll, daß

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/73&oldid=- (Version vom 31.7.2018)