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voraussetzen kann, daß dabei getanzt wird, nicht annehmen; folgt er ihr aber, so ist es seine Pflicht, auch zu tanzen, besonders wenn er sieht, daß die eine oder andre Dame keinen Herrn hat. Seine Pflicht als Herr ist aber auch, mit solchen Damen zu tanzen und sich zu unterhalten, die vielleicht nicht alle Reize in sich vereinigen oder sich nicht gerade durch allzu große Liebenswürdigkeit auszeichnen. Er ist diese Rücksicht dem weiblichen Geschlecht überhaupt, in diesem Fall aber auch den Wirten schuldig. Gewiß ist es deren Wunsch, daß sich alle ihre Gäste so gut wie nur möglich unterhalten, der gebildete Mann soll aber nie vergessen, daß er sich stets galant und ritterlich zu zeigen hat, und zwar erst recht da, wo es ihm vielleicht weniger bequem und angenehm erscheint. Und in den meisten Fällen wird es der Betreffende gar nicht einmal zu bereuen haben, denn gerade Damen, die in dieser Hinsicht nicht verwöhnt sind, sind um so dankbarer, wenn man sich ihrer annimmt. Das ist nicht der schlechteste Ruhm, wenn man als stets galanter und ritterlicher Gesellschafter gepriesen wird, auf dessen Zuvorkommenheit und Aufmerksamkeit man sich in allen Fällen verlassen kann.

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/77&oldid=- (Version vom 31.7.2018)