Seite:Der wahre Gesichtspunkt, aus welchem die Streitigkeiten über die Landeshoheit in vermischten Ländern in Teutschland zu beurtheilen sind.pdf/22

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in vermischten Ländern immer mehr einzuführen und über die Unmittelbaren auszudehnen. Allein dazu war erforderlich, daß sich diese unterwürfen. Dieses ist aber keineswegs geschehen, sondern die Reichsstädte haben ihre Reichsstandschaft behauptet, und der Reichsadel hat sich in ein besonderes Corpus versammelt, welchem der Kaiser durch besondere Privilegia alle landeshoheitliche Rechte und Gerechtigkeiten zugestanden hat. Dieß ist auch von dem ganzen Reich in dem Westfäl. Frieden anerkannt worden, und wird auch noch in allen Reichsgesetzen und den kaiserl. Wahl-Capitulationen hestättigt.


§. 13.

 Wann nun heutiges Tages über die Landeshoheit ein Streit entstehet, so ist der wahre Gesichtspunct, daß man fraget:

 Was für Rechte hat der Prätendent im Namen des Kaisers hergebracht? und

 Wie weit hat sich derjenige, über den jener die Landeshoheit verlanget, ihm unterworfen?

 Denn nur durch die Übertragung der kaiserl. Rechte, und durch die freywillige Unterwerfung ist die Landeshoheit entstanden.