Seite:Der wahre Gesichtspunkt, aus welchem die Streitigkeiten über die Landeshoheit in vermischten Ländern in Teutschland zu beurtheilen sind.pdf/28

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und die sogenannten Ausfallskosten, wann man seine Fraisch-Gerechtsame durch bürgerlichen Ausschuß, zuweilen auch durch regulirte Mannschaft behauptete, den Nutzen, den man davon erlangt hatte, weit überwogen. Man nahm daher ein friedliches System an, suchte allen Saamen der Zwietracht mit den Benachbarten und Eingesessenen zu ersticken, schloß seit Anfang dieses Jahrhunderts Recesse mit ihnen, bestimmte die Rechte eines Jeden, und befand sich wohl dabey.


§. 18.

 Wenn es bey dem Anfang der Königl. Preußischen Regierung der beyden Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken das Ansehen hatte, als ob dieses friedliche System sich ändern würde, so ist dieses ganz gewiß nicht den Höhern, sondern meistens dem Eifer der Beamten zuzuschreiben, welche eines Theils es für ihre Schuldigkeit hielten, nichts zu verabsäumen, was die Rechte ihres höchsten Herrn zu erfordern schienen, andern Theils aber den jetzigen Zeitpunct für den bequemsten hielten, dasjenige auszuführen, was sie schon lange im Schilde führten; denn ich weiß es aus meiner eigenen ehemahligen Denkungsart, daß manchem Fraisch-Beamten die Ruhe zuwider, und