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3. Kapitel.
Der Prozeß um den weißen Maulwurf.

„Wir hätten eben vorsichtiger sein müssen“, meinte Harald und blickte dem Auto nach. „Herr Dwars wird zu ähnlichen Schlußfolgerungen gelangt sein wie wir, mein Alter, und da ihm auch kaum verborgen geblieben sein konnte, daß Gerbert mit der Schreibmaschine die Unfallstation schleunigst wieder verlassen hatte, erwischte er den armen Gerbert hier bei uns und nahm auch die Briefe und die Schreibmaschine mit. Man darf dieses ausgedehnte Überwachungssystem der Polizei nicht tadeln, umso weniger, als …“

Hier machte er eine kleine Pause …

„… als ich froh bin, daß nunmehr Doktor Gerbert in der Polizeizelle vor weiteren Anschlägen gesichert ist … Untersuchungshaft ist ja keine Strafhaft, und Fräulein Tussi Berkamp …“

… Abermals eine Pause …

„wird von dieser Verhaftung nichts erfahren und ist auch vor anderen Überraschungen und dergleichen genügend geschützt … Ich habe den Chefarzt des Sanatoriums Dahlem durch Direktor Matz vom „Argus“ ins Vertrauen gezogen, und die beiden dort neu eingestellten Schwestern haben die Pflege der Patientin übernommen, – mir erschien dies sehr notwendig, denn ich halte das Leben Tussi Berkamps für ernstlich bedroht, ein junges Mädchen, das eine Millionärin ist, hat wohl zumeist diesen oder jenen erblüsternen Verwandten, der seine Hoffnungen realisieren möchte, – du verstehst wohl?“

Empfohlene Zitierweise:
Max Schraut: Der weiße Maulwurf. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1932, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_wei%C3%9Fe_Maulwurf.pdf/17&oldid=- (Version vom 31.7.2018)