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Der Ausdruck: Ministerwillkür (S. 14. d. S.) und die Aeusserung,

Dass nur durch wahre Volksvertretung der Beamten-Willkür Einhalt geschehen könne (S. 36), –

werden von dem ersten Richter als frecher Tadel bezeichnet, und dabei folgende Bemerkung gemacht:

Dergleichen generelle Angriffe gegen die Beamten enthalten unverkennbar das abgenutzte Strategem, hinter ihnen die Angriffe auf die Regierung selbst zu verstecken. –

„Dadurch“ – So antwortet hierauf das zweite Erkenntniss – dadurch wird nichts bewiesen. In derselben Art und mit gleichem Rechte könnte gesagt werden, es sei ein verfehltes Unternehmen, hinter jeden generellen Angriff auf Beamte eine Demonstration gegen die Regierung und die bestehenden Staats-Einrichtungen finden zu wollen. Das eine beweist eben so wenig etwas wie das andere. –




In Betreff der über die Provinzialstaende gemachten Bemerkungen (S. 14 bis 17, d. S.), sagt das Erkenntniss des Oberappellations-Senats:

„Inkulpat hat hier ein freimüthiges, seiner politischen Ueberzeugung vollkommen entsprechendes Urtheil über die Bedeutungslosigkeit der Provinzialstände abgegeben. Ob diese Ansicht die richtige sei, darüber hat der Richter nicht zu entscheiden. Die Ausdrücke, deren Inkulpat sich bedient, sind zuweilen scharf, aber weder hämisch noch frech. Jeder Schein der Frechheit schwindet zumal, wenn man die Schrift in ihrem Zusammenhange betrachtet und mit den geschichtlichen Thatsachen in Verbindung bringt.“

Es folgt hierauf eine Zusammenstellung der Gesetze, welche von der in Preussen einzuführenden Nationalrepräsentation handeln. Das Finanzedikt vom 27. October 1810, das Edikt vom 17 Januar 1820, vor allem aber das Gesetz vom 22. Mai 1815 werden theils dem Inhalte nach theils wörtlich angeführt, und daraus der Schluss gezogen, dass des Verfassers Ansicht über die Unzulänglichkeit der Provinzialstände, so wie über die Nothwendigkeit ergänzender Reichsstände – eine geschichtlich begründete sei. –

Der Satz (S. 14, d. S.):

Das Gerichtsverfahren ist in Preussen von Anfang bis zu Ende ein heimliches und einzig und allein in Händen besoldeter, vom Kabinet eingesetzter Beamten, –
Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Urtheil des Ober-Apellations-Senats. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_063.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)