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Wenn schliesslich das Erkenntniss erster Instanz sagt:

Die Mannigfaltigkeit der von dem Inkulpaten aufgestellten Unrichtigkeiten führe zu der Ueberzeugung, dass er die Wahrheit absichtlich entstellt oder verschwiegen habe; –

so ist nach dem Vorgehenden offenbar, dass ein solcher Vorwurf durch die Entscheidungsgründe des Urtels in keiner Weise gerechtfertigt wird. Unrichtige Angaben oder gar absichtliche Unwahrheiten sind dem Verfasser nicht nachgewiesen, vielmehr hat seine Schrift die Grenze der Urtheilsfreiheit so wie die des Anstandes nirgends überschritten und von Persönlichkeiten sich überall fern gehalten.“ –

„Demnach ist das Urtheil erster Instanz dahin abzuändern, dass Inkulpat von der Anschuldigung frechen, unehrerbietigen Tadels, Verspottung der Landesgesetze und Erregung von Missvergnügen völlig freizusprechen ist.“ –


Majestaetsbeleidigung.

Die vom Oberappellations-Senate gegebene Definition der Majestätsbeleidigung kann hier füglich übergangen werden, da sie nur Bekanntes enthält. –

Aus den Worten (S. 21.):

Die Minister und deren Beamte allein sind in das Geheimniss der Verwaltung eingeweiht; sie selber schweigen aber, und – wer spräche ohne ihren Willen?! Wie hier so überall ist Wissen und Handeln Monopol der Minister; –

Und aus der schon oben angeführten Stelle:

Endlich stehet es gar den Ministern (das Gesetz sagt: dem Könige) frei, die Stadtverordneten-Versammlung etc. aufzulösen; –

hat das erste Erkenntniss eine „Verletzung der dem Staatsoberhaupte schuldigen Ehrfurcht,“ eine „Herabsetzung der Majestät in Beziehung auf ihre Wirksamkeit“ hergeleitet. –

Das Urtheil zweiter Instanz bemerkt dagegen, dass an den editirten Stellen der Verfasser nur die grosse Macht der Minister darzuthun sich bemüht, und ohne allen Bezug auf die Person oder Handlungen des Königs gesprochen habe; – wo aber eine solche Beziehung gar nicht vorbanden, da könne auch offenbar weder von Majestätsbeleidigung noch von Ehrfurchtsverletzung die Rede sein. –

Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Urtheil des Ober-Apellations-Senats. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_068.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)